Asset-Herausgeber

Zurück Hinreichend gesicherter Lebensunterhalt für die österreichische Staatsbürgerschaft

Hinreichend gesicherter Lebensunterhalt für die österreichische Staatsbürgerschaft

Allgemeines


Es sind feste und regelmäßige eigene Einkünfte aus Erwerb, Einkommen, gesetzlichen Unterhaltsansprüchen oder Versicherungsleistungen im Durchschnitt von 36 Monaten aus den letzten 6 Jahren vor dem Antragszeitpunkt nachzuweisen. Die letzten geltend gemachten sechs Monate müssen jedenfalls unmittelbar vor dem Antragszeitpunkt liegen.

Feste und regelmäßige eigene Einkünfte werden durch regelmäßige Aufwendungen geschmälert, insbesondere durch Mietbelastungen, Kreditbelastungen, Pfändungen und durch Unterhaltszahlungen an Dritte nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Personen.

Die Richtsätze für den Lebensunterhalt sind im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz geregelt. Für das Jahr 2026 betragen die Richtsätze:

Einzelrichtsatz € 1.308,39

Familienrichtsatz € 2.064,12 

Erhöhung für jedes minderjährige Kind je € 201,88

Volljährige Angehörige (18 - 23 Jahre), welche im gemeinsamen Haushalt leben und die sich noch in einer Ausbildung befinden je € 481,23

Volljährige Angehörige (ab 24 Jahren), welche im gemeinsamen Haushalt leben und die sich noch in einer Ausbildung befinden je € 855,16 

Im geltend gemachten Zeitraum müssen die Einkünfte des Antragstellers ihm eine Lebensführung ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Sozialhilfeleistungen ermöglichen.

 

Beispiele:

Berechnung des hinreichend gesicherten Lebensunterhaltes für eine Einzelperson:

Für die Berechnung benötigen Sie Ihre Einkommenssteuerbescheide der letzten drei Jahre. Diese erhalten Sie auf FinanzOnline. Bitte nehmen Sie vom Einkommenssteuerbescheid den Betrag in der Zeile "Gesamtbetrag der Einkünfte". Dies ist Ihr Jahresnettoeinkommen. 

Dann zählen Sie alle monatlichen Ausgaben für Miete, Pfändungen, Kreditraten und Unterhaltszahlungen zusammen. Wenn alle diese Ausgaben mehr als € 386,43 ausmachen, ziehen Sie von diesen Ausgaben € 386,43 ab (Stand 2026). Den restlichen Betrag ziehen Sie von Ihrem Nettoeinkommen ab. 

Berechnungsbeispiel für eine alleinstehende Person für ein Jahr:

Monatliche Miete: € 900 + monatliche Kreditrate € 200 = Ausgaben € 1.100 

€ 1.100 - € 386,43 = € 713,57 x 12= € 8.562,84 (Ausgaben für ein ganzes Jahr)

Nun müssen Sie die jährlichen Ausgaben von Ihrem Jahresnettoeinkommen abziehen. 

Jahresnettoeinkommen € 30.800 - € 8.562,84 = € 22.237,16

Der Richtsatz für eine alleinstehende Person beträgt monatlich € 1.308,39 im Jahr 2026. € 1.308,39 x 12 = € 15.700,68

Das Jahresnettoeinkommen (unter Berücksichtigung der jährlichen Ausgaben) ist somit höher als der Richtsatz für eine alleinstehende Person (€ 1.308,39). In diesem Berechnungsbeispiel wäre somit der Lebensunterhalt hinreichend gesichert.

Berechnungsbeispiel für ein Ehepaar mit einem minderjährigem Kind:

Monatliche Miete: € 1.200 + monatliche Kreditrate € 400 = Ausgaben € 1.600 

€ 1.600 - € 386,43 = € 1.213,57 x 12= € 14.562,84 (Ausgaben für ein ganzes Jahr)

Nun müssen Sie die jährlichen Ausgaben von Ihrem Jahresnettoeinkommen abziehen. 

Jahresnettoeinkommen Ehemann € 30.800 

Jahresnettoeinkommen Ehefrau € 12.600

Familienbeihilfe (Stand 2026) € 138,40 x 12= € 1.660,80

Kinderabsetzbetrag (Stand 2026) € 70,90 x 12= € 850,80

Jährliches Nettofamilieneinkommen: € 45.911,60

Der Richtsatz für ein Ehepaar beträgt monatlich € 2.064,12 und für ein Kind € 201,88 im Jahr 2026. Das ergibt eine monatliche Summe in der Höhe von € 2.266,-. Das belauft sich auf einen jährlichen Gesamtbetrag in der Höhe von € 27.192,-.

Das Jahresnettoeinkommen (unter Berücksichtigung der jährlichen Ausgaben) ist somit höher als der Richtsatz für eine Familie (€ 2.266,-). In diesem Berechnungsbeispiel wäre somit der Lebensunterhalt hinreichend gesichert.

Kontaktdaten

Inneres und Sicherheit

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 21105

F +43 5574 511 921195

inneres@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
PARTEIENVERKEHR für persönliche Vorsprachen: Montag bis Freitag jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb. Besucher sind außerhalb der Dienstbetriebszeiten am Eingang abzuholen und auch wieder zum Ausgang zu begleiten. AMTSSTUNDEN für die Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Am Faschingsdienstag, Karfreitag, 24. Dezember und 31. Dezember jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr, sofern diese Tage nicht auf einen Samstag oder Sonntag fallen.

Weitere Kontaktinformationen

Für die Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte vorzugsweise mit ausgefülltem Fragebogen per E-Mail an stb@vorarlberg.at.

Für sonstige Anfragen stehen die Mitarbeiter:innen unter stb@vorarlberg.at oder telefonisch unter +43 5574 511 895210 zur Verfügung.

Weitere Informationen

Zur Antragstellung und zum Verfahrensablauf finden Sie hier.