Erforderliche Aufenthaltszeit für die österreichische Staatsbürgerschaft
Sie können die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Dazu müssen Sie sich unter anderem eine bestimmte Zeit rechtmäßig und ununterbrochen in Österreich aufgehalten haben.
Rechtmäßiger Aufenthalt heißt, Sie leben legal in Österreich, zum Beispiel als EU-Bürger mit einer Anmeldebescheinigung, mit einem Aufenthaltstitel, als subsidiär Schutzberechtigter oder als Asylberechtigter.
Aufenthalt von weniger als 6 Jahren
Sie können die Staatsbürgerschaft frühestens beantragen, wenn Sie mindestens 6 Jahre rechtmäßig und ununterbrochen in Österreich gelebt haben.
Aufenthaltszeit von 6 bis 9 Jahren
- wenn Sie mit einem österreichischen Staatsbürger verheiratet/verpartnert sind und bei fünfjähriger aufrechter Ehe und im gemeinsamen Haushalt leben oder
- wenn Sie einen Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem B2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erbringen können oder
- wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates besitzen oder
- wenn Sie in Österreich geboren sind oder
- wenn Sie nachweisen können, dass Sie persönlich und in bestimmten Berufssparten nachhaltig integriert sind. Die Tätigkeit, mit der Sie die nachhaltige persönliche Integration nachweisen, muss positiv für die Allgemeinheit sein und dazu beitragen, dass Sie sich integrieren. Das müssen sowohl Sie, als auch die jeweilige Organisation ausführlich schriftlich begründen.
- Beispiele:
- mindestens dreijähriges freiwilliges, ehrenamtliches Engagement in einer gemeinnützigen Organisation, die den Vorgaben des § 35 Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 195/1961, entspricht, oder
- eine mindestens dreijährige Ausübung eines Berufes im Bildungs-, Sozial- oder Gesundheitsbereich, sofern das daraus erzielte Einkommen durchgängig die monatliche Geringfügigkeitsgrenze gemäß § 5 Abs. 2 ASVG erreicht hat, oder
- die Bekleidung einer Funktion in einem Interessenverband oder einer Interessenvertretung für mindestens drei Jahre hindurch.
Aufenthaltszeit von 10 bis 14 Jahren
- wenn Sie sich als Asylberechtigter mindestens zehn Jahre rechtmäßig und ununterbrochen in Österreich aufhalten oder
- wenn Sie sich seit mindestens zehn Jahren rechtmäßig und ununterbrochen in Österreich aufhalten und davon zumindest fünf Jahre niedergelassen (z.B. Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot-Karte plus", "Daueraufenthalt-EU" usw.) sind.
Aufenthaltszeit von 15 bis 29 Jahren
- wenn Sie sich seit mindestens 15 Jahren rechtmäßig und ununterbrochen in Österreich aufhalten und nachweisen, dass Sie persönlich und beruflich nachhaltig integriert sind.
Aufenthaltszeit von mehr als 30 Jahren
- wenn Sie seit mindestens 30 Jahren einen ununterbrochenen Hauptwohnsitz in Österreich haben.
Kontaktdaten
Inneres und Sicherheit
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
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Weitere Kontaktinformationen
Für die Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte vorzugsweise mit ausgefülltem Fragebogen per E-Mail an stb@vorarlberg.at.
Für sonstige Anfragen stehen die Mitarbeiter:innen unter stb@vorarlberg.at oder telefonisch unter +43 5574 511 895210 zur Verfügung.
Weitere Informationen
Zur Antragstellung und zum Verfahrensablauf finden Sie hier.