Erforderliche Aufenthaltszeit für die österreichische Staatsbürgerschaft
Aufenthalt von weniger als 6 Jahren
Sie können die Staatsbürgerschaft frühestens beantragen, wenn Sie mindestens 6 Jahre rechtmäßig und ununterbrochen in Österreich gelebt haben.
Aufenthaltszeit von 6 bis 9 Jahren
- wenn Sie mit einem österreichischen Staatsbürger verheiratet/verpartnert sind und bei fünfjähriger aufrechter Ehe und im gemeinsamen Haushalt leben oder
- wenn Sie einen Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem B2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erbringen können oder
- wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates besitzen oder
- wenn Sie in Österreich geboren sind oder
- wenn Sie nachweisen können, dass Sie persönlich und in bestimmten Berufssparten nachhaltig integriert sind. Die Tätigkeit, mit der Sie die nachhaltige persönliche Integration nachweisen, muss positiv für die Allgemeinheit sein und dazu beitragen, dass Sie sich integrieren. Das müssen sowohl Sie, als auch die jeweilige Organisation ausführlich schriftlich begründen.
- Beispiele:
- mindestens dreijähriges freiwilliges, ehrenamtliches Engagement in einer gemeinnützigen Organisation, die den Vorgaben des § 35 Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 195/1961, entspricht, oder
- eine mindestens dreijährige Ausübung eines Berufes im Bildungs-, Sozial- oder Gesundheitsbereich, sofern das daraus erzielte Einkommen durchgängig die monatliche Geringfügigkeitsgrenze gemäß § 5 Abs. 2 ASVG erreicht hat, oder
- die Bekleidung einer Funktion in einem Interessenverband oder einer Interessenvertretung für mindestens drei Jahre hindurch.
Aufenthaltszeit von 10 bis 14 Jahren
- wenn Sie sich als Asylberechtigter mindestens zehn Jahre rechtmäßig und ununterbrochen in Österreich aufhalten oder
- wenn Sie sich seit mindestens zehn Jahren rechtmäßig und ununterbrochen in Österreich aufhalten und davon zumindest fünf Jahre niedergelassen (z.B. Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot-Karte plus", "Daueraufenthalt-EU" usw.) sind.
Aufenthaltszeit von 15 bis 29 Jahren
- wenn Sie sich seit mindestens 15 Jahren rechtmäßig und ununterbrochen in Österreich aufhalten und nachweisen, dass Sie persönlich und beruflich nachhaltig integriert sind.
Aufenthaltszeit von mehr als 30 Jahren
- wenn Sie seit mindestens 30 Jahren einen ununterbrochenen Hauptwohnsitz in Österreich haben.
Kontaktdaten
Inneres und Sicherheit
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Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
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Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb
Weitere Kontaktinformationen
Für die Terminvereinbarung bzw. Anfragen jeglicher Art wenden Sie sich bitte vorzugsweise per E-Mail an stb@vorarlberg.at.
Die Mitarbeiter:innen des Sekretariates sind telefonisch unter + 43 5574 511 21118, + 43 5574 511 21174 bzw. + 43 5574 511 21175 erreichbar.
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