Bürger*innenräte in Vorarlberg
Beratungsprozess für bessere Entscheidungen
Der Bürger*innenrat ist ein mehrstufiges Beteiligungsverfahren, in dem Bürger*innen die Hauptrolle spielen. Unter Begleitung des Büros für Freiwilliges Engagement und Beteiligung (FEB) erarbeiten zufällig ausgewählte Bürger*innen an einem Wochenende Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen. Die Ergebnisse werden anschließend öffentlich präsentiert und diskutiert. Der Bürger*innenrat ist in der Vorarlberger Landesverfassung verankert.
Hintergrund
Seit 2006 werden bei uns auf Gemeindeebene, in Regionen und auf Landesebene Bürger*innenräte durchgeführt. Insgesamt haben wir mehr als 45 Bürger*innenräte auf allen politischen Ebenen begleitet. Bürger*innenräte sind eine Erweiterung zu den bestehenden politischen Strukturen und bieten Raum, um einen Dialog zwischen Politik und Bevölkerung zu ermöglichen und zu fördern. Seit 2013 ist diese partizipative Strategie in der Vorarlberg Landesverfassung verankert. Eine Richtlinie zur Einberufung und Durchführung von Bürger*innenräten regelt den Verfahrensablauf sowie die Qualitätsmerkmale eines Bürger*innenrats.
Diese Neuerung ermöglicht nun auch, dass Bürger*innenräte nicht nur von Seiten der Politik, sondern auch von der Bevölkerung selbst initiiert werden können. Mit mindestens 1000 Unterschriften von Bürger*innen kann eine Einberufung erfolgen. Das vom Büro für Freiwilliges Engagement und Beteiligung (FEB) wird dann mit der Organisation und Durchführung der Bürger*innenräte beauftragt.
Wer wird zu einem Bürger*innenrat eingeladen?
Nach dem Zufallsprinzip werden Bürger*innen eines Ortes oder einer Region aus dem Melderegister ausgewählt. Sie sollen an eineinhalb Tagen miteinander an einer gemeinsamen Erklärung arbeiten. Um ein möglichst breites und qualitatives Abbild der Vorarlberger Gesellschaft zu gewährleisten, werden Kriterien wie Alter, Geschlecht und Wohnort in der Auswahl berücksichtigt. Aufgrund der Zufallsauswahl handelt es sich bei den Teilnehmenden um Menschen mit Alltagswissen, die über keinerlei spezielle Expertise oder Qualifikationen verfügen. Sie vertreten dadurch also ihre persönliche Meinung und keine Interessensgruppen. Die Teilnahme ist freiwillig.
Wie läuft ein Bürger*innenrat ab?
Die Teilnehmenden des Bürger*innenrats, meistens zwölf bis fünfzehn Personen, sind dazu eingeladen, bestimmte Themen und Fragestellungen zu diskutieren, Herausforderungen aus ihrer Sicht aufzuzeigen und Lösungsideen zu erarbeiten. Inhaltlich wird der Bürger*innenrats weder angeleitet, noch in irgendeiner Weise gesteuert. Moderiert wird er anhand der lösungsorientierten Methode "Dynamic Facilitation". Die Ergebnisse werden im Weiteren zu einem gemeinsam getragenen Statement zusammengefasst. Wichtig: Der Bürger*innenrat hat somit eine beratende Funktion und ermöglicht die ergänzende Sicht der Bevölkerung zu bestehenden Expertise aus Verwaltung und Politik!
Öffentliche Präsentation im Bürger*innencafé
Das gemeinsam getragene Statement wird in einem zeitnahen „Bürger*innencafé“ der Öffentlichkeit, sowie Ansprechpersonen aus Verwaltung, Gemeinden, Politik und relevanten Institutionen vorgestellt, diskutiert und erweitert. Auch das Bürger*innencafé wird von Moderator*innen begleitet.
Was passiert mit den Ergebnissen?
Im Anschluss an das Bürger*innencafé ist die Landesregierung verpflichtet, konkrete Anregungen zu behandeln, sofern diese die Landesgesetzgebung oder Landesverwaltung betreffen. Dafür setzen sich in einer sogenannten „Resonanzgruppe“ zuständige Politiker*innen, verantwortliche Personen aus der Verwaltung und eventuell externe Expert*innen mit den Ergebnissen auseinander. Die Vorschläge des Bürger*innenrats werden auf die konkrete Umsetzung geprüft und weiterführende Maßnahmen gesetzt. Anschließend erhalten die Teilnehmenden des Bürger*innenrats eine schriftliche Rückmeldung, wie die Ergebnisse verwertet werden.
Was ist das Besondere an Bürger*innenräten?
Vorarlberg ist bei dieser neuen Form der Zusammenarbeit zwischen Bevölkerung und Politik ein Vorreiter, insbesondere auch darin, dass die Beteiligung in der Landesverfassung verankert wurde. Durch die Bürger*innenräte erfahren die politischen Entscheidungsträger*innen, was die Vorarlberger und Vorarlbergerinnen über bestimmte Themen denken sowie wo ihre Anliegen sind und ermöglichen dadurch eine aktive Mitsprache.
Bisher durchgeführte landesweite Bürger*innenräte in Vorarlberg:
- Schulen für die Kinder und Jugendlichen unserer Zeit (2023)
- Care-Arbeit und Vereinbarkeit (2023)
- Faire Wahlen (2022)
- Klima-Zukunft (2021), Evaluierung zum BR-Klima-Zukunft
- Zukunft Landwirtschaft (2019)
- Mobilitätskonzept Vorarlberg (2018)
- Umgang mit Grund und Boden (2017)
- Jugend - Zukunft - Chancen (2016)
- Asyl- und Flüchtlingswesen (2015)
- Region der Zukunft (2013)
- Zukunft Bildung (2013)
- Gute Nachbarschaft (2012)
- Wohlstand, Wachstum, Lebensqualität (2012)
- Lebensqualität (2011)
- „Was brennt?“ (2011)
Weitere Kontaktinformationen
Yvonne Wolf, MSc
T+43(0)5574/511- 20613
yvonne.wolf@vorarlberg.at
Weitere Informationen
Auf der Website www.buergerrat.net, welche in Kooperation mit dem Staatsministerium Baden-Württemberg entstanden ist, finden Sie nicht nur Informationen rundum Werkzeuge, weitere Anwendungen sowie Hintergründe zur Methode, sondern auch Stimmen aus der Praxis.
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Die Richtlinie zur Einberufung und Durchführung von Bürger*innenräten finden Sie im Downloadbereich.
HIER finden Sie noch weitere Videos zu den vergangenen Bürger*innenräten.