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Allgemeine Informationen zur österreichischen Staatsbürgerschaft

Die österreichische Staatsbürgerschaft stellt die höchste Stufe der Integration in Österreich dar.

Verfahrensablauf


Anträge auf Verleihung und Erstreckung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft sind nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich unter Vorlage des ausgefüllten Antragsformulars und den erforderlichen Unterlagen beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, 6901 Bregenz, Römerstraße 15, zu stellen. Bei einer beabsichtigten Einbürgerung müssen immer die individuellen Lebensumstände der betroffenen Person berücksichtigt und geprüft werden. 

Bei der Antragstellung ist zudem - falls erforderlich - ein Termin für die Prüfung über die demokratische Ordnung sowie der Geschichte Österreichs und des Landes Vorarlberg („Staatsbürgerschaftstest“) zu vereinbaren.

Im Staatsbürgerschaftsverfahren sind umfangreiche Erhebungen durchzuführen (z.B. Rückfrage bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft und Wohnsitzgemeinde usw.). Nach positiv abgeschlossenen Erhebungen wird ein sogenannter Zusicherungsbescheid ausgestellt, mit diesem kann aus dem bisherigen Staatsverband ausgetreten werden (sofern ein Austritt zumutbar und möglich ist). Der Austritt aus dem bisherigen Staatsverband ist im Original, während der Amtszeiten, im Sekretariat vorzulegen. Wenn keine Verleihungshindernisse vorliegen, wird das Verfahren abgeschlossen und die österreichische Staatsbürgerschaft in einem feierlichen Rahmen unter Ablegung des Gelöbnisses verliehen. 

 

Allgemeine Voraussetzungen

 

  • Bestimmte Aufenthaltsdauer
  • Das Vorliegen von entsprechenden Deutschkenntnissen 
  • Hinreichend gesicherter Lebensunterhalt
  • Strafrechtliche Unbescholtenheit (keine gerichtlichen Verurteilungen, keine anhängigen Strafverfahren im Inland sowie Ausland, keine häufigen und/oder schwerwiegenden Verwaltungsübertretungen mit besonderem Unrechtsgehalt)
  • Bejahende Einstellung zur Republik Österreich und Gewährleistung, dass keine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit besteht


Weitere Informationen finden Sie auch in den häufig gestellten Fragen zur österreichischen Staatsbürgerschaft (FAQ´s).
 

Hinweis

 

Fremdsprachige Schriftstücke, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, sind von einem eingetragenen Übersetzer bzw. Dolmetscher in übersetzter Form vorzulegen. In Zweifelsfällen kann die Übersetzung von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher verlangt werden.

Kontaktdaten

Inneres und Sicherheit

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 21105

F +43 5574 511 921195

inneres@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb

Weitere Kontaktinformationen

Für die Terminvereinbarung bzw. Anfragen jeglicher Art wenden Sie sich bitte vorzugsweise per E-Mail an stb@vorarlberg.at.

 

Die Mitarbeiter:innen des Sekretariates sind telefonisch unter + 43 5574 511 21118, + 43 5574 511 21174 bzw. + 43 5574 511 21175 erreichbar.

Weitere Informationen

Zur Antragstellung und zum Verfahrensablauf finden Sie hier.