Schulkindbetreuung in Vorarlberg
Chancenreiches Bildungs- und Betreuungssystem
Das Land engagiert sich seit vielen Jahren für ein qualitativ hochwertiges und gerechtes Bildungs- und Betreuungssystem, das jedem Kind in Vorarlberg die gleichen Chancen eröffnet. Durch die Angebote in der Schulkindbetreuung sollen die Familien in Vorarlberg eine verlässliche und leistbare Unterstützung erhalten, welche auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern.
Das Land setzt dabei vor allem auf den Ausbau der ganztägigen Schulformen, um ein qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot zu schaffen.
Weiterführende Informationen zur Schulkindbetreuung in Vorarlberg finden sie hier:
- Allgemeines zur Schulkindbetreuung
- Ganztägige Schulform
- Außerschulische Betreuung
- Pilotversuch für die ganztägige Sommerschule
Übersichtskarte Schulkindbetreuung
Der Ausbaustand der Schulkindbetreuung in Vorarlberg ist in einer Übersichtskarte bildlich dargestellt. Der Übersichtskarte kann die jeweilige Anzahl der betreuten Schulkinder in der außerschulischen Betreuung und in der ganztägigen Schulform pro Gemeinde bzw. Stadt entnommen werden.
Ausbauziel
Ziel des Landes ist ein flächendeckendes Betreuungsangebot durch ganztägige Schulformen und andere Betreuungseinrichtungen für 40 Prozent der Kinder von sechs bis 15 Jahren anbieten zu können. Dabei sollen die Fördermöglichkeiten des Landes als Anreiz für die einzelnen Anbieter (z.B. Städte, Gemeinden und Vereine) dienen, bedarfsgerechte Betreuungsangebote zu schaffen, die von allen Kindern genutzt werden können.
Informationen zu den Förderungen (für Schulerhalter und private Anbieter):
Kontaktdaten
Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 22105
F +43 5574 511 922195
bildung.gesellschaft@vorarlberg.at
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.