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Allgemeines zur Schulkindbetreuung

Die Schulkindbetreuung findet in Vorarlberg in der Regel am Schulstandort statt. Je nachdem, welche Zielsetzungen und Schwerpunkte die Schulkindbetreuung verfolgt, unterscheidet man zwischen

  1. Schulischer Tagesbetreuung (ganztägige Schulform – GTS) und

  2. Außerschulischer Betreuung (Mittags-, Nachmittags- und Ferienbetreuung).

Der Begriff „Schülerbetreuung“ ist der Oberbegriff für die beiden Formen der Schulkindbetreuung in Vorarlberg.


Schulische Tagesbetreuung (Ganztägige Schulform – GTS)

Die ganztägige Schulform ist eine über die Schule organisierte Betreuung, die einheitliche Bedingungen des Lernens und der Betreuung unabhängig vom sozialen Hintergrund und von besonderen pädagogischen Bedürfnissen der Schulkinder schaffen soll. Damit trägt sie wesentlich zur Chancengerechtigkeit im Bildungsbereich bei und dient der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

In Schulen, die eine ganztägige Schulform anbieten, werden Kinder nicht nur unterrichtet, sondern darüber hinaus auch in Lern- und Freizeitphasen gefördert und betreut.

Die ganztägige Schulform wird in Unterricht und Betreuungsteil gegliedert. Der Betreuungsteil umfasst Lern- und Freizeiten, einschließlich einer Mittagsbetreuung. Bei der GTS in der getrennten Form findet im Anschluss an den Vormittagsunterricht die Betreuung statt, während sich bei der GTS in verschränkter Form Unterricht und Betreuungsteil im Laufe eines ganzen Tages abwechseln.


Außerschulische Betreuung (Mittags-, Nachmittags- und Ferienbetreuung)

Außerhalb des Schulsystems werden auch reine Mittags-, Nachmittags- und Ferienbetreuungen für Schulkinder im Pflichtschulalter (bis zur 9. Schulstufe) angeboten. Auch die außerschulische Betreuung findet in der Regel örtlich an der Schule statt. Gesetzlich geregelt ist die außerschulische Betreuung im Gesetz über die Bildung und Betreuung von Kindern (Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (KBBG)), LGBI. NR. 72/2022.

Die außerschulische Betreuung dient vor allem der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie soll die Erziehung der Eltern unterstützen und ergänzen, indem die Entwicklung der geistigen, körperlichen, emotionalen und sozialen Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen gefördert wird. Darüber hinaus sollen die Schulkinder bei der Erfüllung schulischer Aufgaben unter Anwendung aktueller Lerntechniken unterstützt werden (außerschulischer Bildungsauftrag im Sinne des § 11 Abs 2 KBBG).


Näheres zur Abgrenzung der Betreuungsformen finden sie hier.

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