Ganztägige Schulformen
Mehr Zeit und Raum für die persönliche Entfaltung unserer Kinder
Gemeinsam lernen und Neues entdecken
Durch die ganztägigen Schulformen bekommen unsere Kinder mehr Zeit und Raum, um in Gruppen individuell gefördert zu werden, die Hausaufgaben zu meistern und gemeinsam Antworten auf spannende Fragen zu finden. Diese Schulformen unterstützen zudem die Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Interessiert? Dann melden auch Sie Ihr Kind für eine ganztägige Schulform an. Informationen zur Anmeldung erhalten Sie am Schulstandort.
Ausbauziel des Landes
Um ein flächendeckendes und hochwertiges Betreuungsangebot erreichen zu können, legte das Land Zielgrößen fest, die eine Überprüfung des Ausbaustands ermöglichen. Dabei konnte bereits eine positive Bilanz gezogen werden: Im Schuljahr 2020/21 konnte bereits eine Ausbauquote in Höhe von 29,1 % sowie im Schuljahr 2021/22 von 30,09 % sowie im Schuljahr 2022/23 von 32,86% erreicht werden. Dies bedeutete eine Steigerung von insgesant rd. 3,76 % zum Schuljahr 2020/21.
Auch können im österreichweiten Vergleich gute Ergebnisse vorgewiesen werden: Im Schuljahr 2022/23 lag die bundesweite Betreuungsquote bei rund 29,95 %.
Die FAQs (häufig gestellten Fragen) zur ganztägigen Schulform finden Sie hier.
Weiterführende Informationen zu den ganztägigen Schulformen finden Sie hier:
- Informationsblatt der Bildungsdirektion: https://www2.vobs.at/ftp-pub/allgemein/formulare/GTS.PDF
- Informationsseite des BMBWF: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulsystem/gts.html
- Bestimmung einer Schule als ganztägige Schulform (Information für Schulerhalter)
- Förderungen für die ganztägige Schulform (Informationen für Schulerhalter)
Kontaktdaten
Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 22105
F +43 5574 511 922195
bildung.gesellschaft@vorarlberg.at
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.