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Förderung für die außerschulische Betreuung

Informationen für Schulerhalter und private Anbieter

Zielsetzung

Das Ziel des Landes ist es, ein flächendeckendes Tagesbetreuungsangebot durch ganztägige Schulformen und andere Betreuungseinrichtungen für 40 Prozent der Kinder von sechs bis 15 Jahren zu erreichen, das auch außerschulische Betreuungsangebote während der Ferienzeiten (Ferienbetreuung) beinhaltet.

Um dem Betreuungsbedarf in Vorarlberg zu entsprechen, sollen auch außerschulische Betreuungsangebote erhalten und ausgebaut werden.


Maßnahmen

Das Land gewährt den Schulerhaltern (vor allem Städten und Gemeinden) und privaten Anbietern von außerschulischen Betreuungen eine Personalkostenförderung für das Betreuungspersonal in diesen Einrichtungen.

Die Förderung der Personalkosten richtet sich nach der Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur Förderung von Schulkindbetreuungen.


Personalkostenförderung

Nähere Informationen zur Personalkostenförderung für die außerschulische Betreuung finden Sie in der Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur Förderung von Schulkindbetreuungen. Dort finden Sie insbesondere die

  • Förderungsvoraussetzungen (§ 6 der Richtlinie),

  • Vorgaben zur Qualifikation des Personals (§ 9 der Richtlinie) und

  • Vorgaben zu den geförderten Gruppengrößen (§ 10 der Richtlinie).


Wer kann die Förderung beantragen?

Förderungswerber sind die gesetzlichen Schulerhalter (grundsätzlich Städte, Gemeinden) von öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen und Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht sowie natürliche und juristische Personen als private Anbieter (§ 5 der Richtlinie).


Was wird gefördert?

In der Regel werden 60 Prozent der Personalkosten (inklusive gesetzlich vorgeschriebene Lohnnebenkosten und Nichtleistungslöhne) für die Bildung und Betreuung während der Öffnungszeiten sowie maximal 20 Prozent der Vorbereitungszeiten (etwa Zeiten für Zwecke der Elternarbeit, Organisation und Ähnlichem) gefördert (§ 3 der Richtlinie).


Bis wann muss der Antrag übermittelt werden?

Förderungsansuchen sind schriftlich und unterfertigt

  • für den Zeitraum September bis Dezember (inklusive Ferienbetreuung in diesem Zeitraum) bis spätestens 29.02. des jeweiligen Schuljahres,

  • für den Zeitraum Jänner bis Juli bis spätestens 31.08. des jeweiligen Schuljahres und

  • für die Ferienbetreuung im Zeitraum Jänner bis September bis spätestens 15.10. des den Sommerferien folgenden Schuljahres

beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft (IIa), bildung.gesellschaft@vorarlberg.at einzubringen (§ 7 Abs. 2 der Richtlinie).


Hinweise

Bitte beachten Sie, dass die neue Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur Förderung von Schulkindbetreuungen am 01.01.2024 in Kraft getreten ist und die vorangegangene Richtlinie vom 04.05.2023 ersetzt.

 

Kontaktdaten

Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 22105

F +43 5574 511 922195

bildung.gesellschaft@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.