Raumplanung und Baurecht - Aufgaben der Abteilung
Die Abteilung Raumplanung und Baurecht (VIIa) des Amtes der Vorarlberger Landesregierung nimmt im Wesentlichen folgende Aufgaben wahr:
- Erarbeitung von Grundlagen für die Raumplanung des Landes, der Regionen und der Gemeinden: Zu diesem Zweck werden insbesondere raumbezogene Daten erhoben (Raumbeobachtung), aufbereitet und den Planungsträgern und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
- Wahrnehmung der überörtlichen Raumplanung des Landes: Es werden insbesondere raumbezogene Konzepte ausgearbeitet und Landesraumpläne erlassen bzw. geändert.
- Ansprechpartner für die Gemeinden und Regionen: die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Raumplanungsabteilung beraten und begleiten die Regionen und die Gemeinden bei der regionalen und örtlichen Raumplanung.
- Förderung der Gemeindeentwicklung: Das Land fördert eine gute Regional- und Gemeindeentwicklung nicht nur durch fachliche Unterstützung, sondern auch finanziell.
- Erstattung von Fachgutachten: Die Amtssachverständigen erstatten in behördlichen Einzelverfahren fachliche Gutachten (geologische Gutachten, Ortsbild- und Landschaftsbildgutachten u. dgl.).
- Wahrnehmung der Behördenfunktion: Die Landesregierung (Raumplanungsabteilung) prüft als Aufsichtsbehörde Flächenwidmungs- und Bebauungspläne der Gemeinden bzw. deren Änderungen und genehmigt diese, wenn sie den Raumplanungszielen entsprechen bzw. rechtmäßig sind. Außerdem werden Umlegungs- und Grenzänderungsverfahren nach dem Raumplanungsgesetz durchgeführt.
- Rechtsberatung: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung beraten und unterstützen die Baubehörden (Gemeinden, Baurechtsverwaltungen, Bezirkshauptmannschaften) in rechtlichen Fragen und sorgen für eine einheitliche Anwendung des Bau- und Raumplanungsrechts.
Grundlage für die Wahrnehmung dieser Aufgaben sind insbesondere das Raumplanungsgesetz und das Spielraumgesetz sowie die mit diesen Gesetzen vorgegebenen Ziele.
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Kontaktdaten
Raumplanung und Baurecht
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 27105
F +43 5574 511 927195
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.