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Europäisches Parlament: Wahl der Abgeordneten

Die Wahlen zum Europäischen Parlament werden nach den rechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Mitgliedstaaten durchgeführt. Österreicherinnen und Österreicher sind ab 16 Jahren wahlberechtigt, dürfen sich ab 18 Jahren auch der Wahl stellen. Die Zusammenarbeit im EU-Parlament findet in grenzüberschreitenden politischen Parteien statt.

Wie erfolgt die Wahl zum Europäischen Parlament?

Für die in allen EU-Mitgliedstaaten stattfindenden Wahlen zum Europäischen Parlament gibt es gemeinsame EU-Grundsätze. So erfolgt die Wahl nach dem Verhältniswahlrecht. Die Details für die Wahl der jeweiligen Abgeordneten eines Mitgliedstaates werden jedoch nach den eigenen rechtlichen Bestimmungen festgelegt. In Österreich wird der Ablauf der Wahl durch die Europawahlordnung geregelt – sie bildet die Grundlage für die Wahl der 20 in Österreich zu wählenden Europaabgeordneten. So besteht zum Beispiel – ähnlich wie bei einer Nationalratswahl oder der Landtagswahl - die Möglichkeit, per Briefwahl oder vor einer „fliegenden Wahlkommission“ abzustimmen. 

 

Wer ist in Österreich wahlberechtigt?

Auch das Wahlalter bestimmen die Mitgliedstaaten selbst. In den meisten EU-Staaten können Wählerinnen und Wähler ab 18 ihre Stimme abgeben – außer in Griechenland, wo die Altersgrenze bei 17 Jahren liegt, und in Belgien, Deutschland, Malta und Österreich, wo das Wahlalter 16 Jahre beträgt. Das EU-Recht gibt demgegenüber vor, dass jede/r Unionsbürgerin bzw. –bürger nicht nur im Herkunftsland, sondern auch in dem Mitgliedstaat der EU, in dem er bzw. sie lebt, die Stimme abgeben können muss.

In Österreich sind alle Österreicher/innen bzw. in Österreich wohnhaften EU-Bürger­innen bzw. Bürger wahlberechtigt, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden. Die Aufnahme in diese Evidenz müssen die EU-Bürger/innen eigens beantragen.

 

Wer darf sich der Wahl stellen?

In Österreich ist zu einer Kandidatur als Abgeordnete/r zum Europäischen Parlament berechtigt, wer bei der Wahl zum Europäischen Parlament wählen darf, 18 Jahre alt ist und nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung von der Wahl ausgeschlossen ist. Zusätzlich muss diese Person auf dem Wahlvorschlag einer Partei stehen und benötigt eine Unterschrift von mindestens drei Abgeordneten zum Nationalrat, einem österreichischen Mitglied des Europäischen Parlament oder 2.600 Unterstützungserklärungen aus der Bevölkerung.

 

Wählen wir nationale Parteien oder europäische Parteien?

Die Wahl wird von nationalen politischen Parteien bestritten, aber sobald die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt sind, entscheiden sich die meisten für eine Mitgliedschaft in transnationalen politischen Gruppierungen. Die meisten nationalen Parteien sind einer europaweiten politischen Partei angegliedert.

 

Wo finden Sie weitere Informationen?

Näheres zu den Wahlverfahren in Österreich finden Sie auf österreich.gv.at. Auf how-to-vote finden Sie Informationen über die Wahlbedingungen in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten. 

Auf der Webseite des Europäischen Parlaments finden Sie weitere Informationen zum aktuellen Geschehen.

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