Asset-Herausgeber

Zurück Europäisches Parlament: Aufgaben und Zusammensetzung

Europäisches Parlament: Aufgaben und Zusammensetzung

Die zentralen Aufgaben des Europäischen Parlaments sind die Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften, die Haushaltskontrolle und die demokratische Kontrolle. Die Zahl der Abgeordneten pro Mitgliedstaat richtet sich in etwa nach der jeweiligen Bevölkerungszahl. Sie beträgt pro Mitgliedstaat mindestens sechs und höchstens 96 Abgeordnete.

Wie setzt sich das Europäische Parlament zusammen?

Das Europäische Parlament setzt sich aus maximal 750 Mitgliedern plus einer Präsidentin oder einem Präsidenten zusammen. Im Rahmen der Europawahlen 2024 werden die Sitze für die Legislaturperiode 2024 bis 2029 um 15 auf 720 erhöht.

Die Anzahl der Sitze pro Mitgliedstaat wird nach dem Grundsatz der degres­siven Proportio­nalität verteilt. So hat Österreich im Parlament gemessen an seiner Einwohnerzahl 19 Sitze (ab 2024 20 Sitze), Malta 6, Deutschland dagegen 96. Bei den Europa­wahlen wählen wir, also alle Wahlberechtigten der 27 EU-Mitgliedstaaten, die Abgeordneten des Europäischen Parla­ments, wobei die Wahlsysteme in den einzelnen Mitgliedstaaten voneinander abweichen (z.B. Wahltag oder Prozent-Hürde).

 

Welche Aufgaben hat das Europäische Parlament?

Das Europäische Parlament hat Legislativ-, Haushalts- sowie Kontrollbefugnisse.

Im Rahmen der Legislativbefugnisse ist das Europäische Parlament gleichberechtigt mit dem Rat der EU Gesetzgeber. Das bedeutete, dass das Parlament in den meisten EU-Politik­be­reichen das Parlament nicht nur angehört werden, sondern den EU-Rechtsakten zustimmen muss. Die meisten EU-Gesetze werden also gemeinsam vom Rat der EU – das sind die Vertreter/innen der EU-Mitgliedstaaten – und dem Europäischen Parlament beschlossen. Daneben verfügt das Parlament in einigen EU-Politikbereichen sogar über ein Zustimmungs- oder manchmal ein bloßes Anhörungsrecht.

Die Haushaltsbefugnis geben den Abgeordneten, zusammen mit dem Rat, das Recht, den mehrjährigen Finanzrahmen – das ist der mittelfristige Finanzrahmen der EU mit einer siebenjährigen Laufzeit (derzeit 2021-2027) - und das jährliche EU-Budget zu beschließen. Zudem kontrollieren die Abgeordneten und der Rat die richtige Umsetzung der jährlichen Ausgaben und Einnahmen durch die Europäische Kommission und die ordnungsgemäße Gebarung der EU-Institutionen. 

Wie jedes nationale Parlament verfügt das Europäische Parlament über eine Reihe von Kontroll­möglichkeiten zur Überwachung und Prüfung der anderen EU‑Institutionen. Das Europäische Parlament wählt den Präsidenten bzw. die Präsidentin der Europäischen Kom­mission und hat das Recht, die Europäische Kommission als Kollegium zu bestätigen oder abzulehnen. Das Europäische Parlament kann aber auch z.B. den Europäischen Gerichtshof auffordern, gegen die Kommission oder den Rat vorzugehen, wenn diese nicht im Sinne des EU-Rechts gehandelt haben.

 

Wann und wo kommt das Europäische Parlament zusammen?
Das Europäische Parlament hat seinen Sitz in Straßburg, dort werden die meisten Plenarsitzungen des Europäischen Parlaments abgehalten. Manche Plenartagungen und die Ausschuss­sitzungen finden in Brüssel statt.

 

Wo finden Sie weitere Informationen?

Auf der Webseite des Europäischen Parlaments finden Sie Informationen zum aktuellen Geschehen, aber auch vertiefende Darstellungen zum Funktionieren, den Befugnissen etc.

Kontaktdaten

Europaangelegenheiten

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 20305

F +43 5574 511 920395

europa@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb