Einzelspitzensportförderung
Die ganzheitliche Entwicklung von Athletinnen und Athleten ist eines der Kernziele der Sportstrategie 2025. Durch die Betreuung und finanzielle Förderung von Kaderathletinnen und -athleten soll deren Leistungsfähigkeit nachhaltig gesteigert werden.
Die Kadereinstufungen finden einmal jährlich für die Wintersportarten und einmal jährlich für die Sommersportarten statt. Die Termine sowie das Antragsformular werden auf der Homepage des Landes veröffentlicht. Zusätzlich informiert das Sportreferat die Verbände und die ehemaligen Kaderathleten über die Termine.
Termine und Fristen
Die Anträge für die nächste Einstufung (Wintersportlerinnen und -sportler) 2025/2026 müssen bis spätestens 30.04.2025 per E-Mail an sport@vorarlberg.at eingereicht werden. Die Anträge werden Anfang April hochgeladen.
Formulare
Antrag_Einzelspitzensportförderung_für besondere Maßnahmen 2024-2025.docx (0.04 MB) Projektantrag_Einzelspitzensportförderung 2024_2025.docx (0.03 MB) Abrechnungsformular für besondere Maßnahmen.xls (0.46 MB)Rechtsgrundlagen
siehe Richtlinie
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Athleten, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Die betreffende Sportart ist eine in Vorarlberg anerkannte Wettkampfsportart. Diese werden auf der Website des Landes kundgemacht;
b) der Verein des Athleten ist ein ordentliches Mitglied eines Vorarlberger Sportfachverbandes;
c) der Athlet muss von einem Österreichischen Komitee für Großereignisse nominierbar sein;
d) der Athlet muss das 14. Lebensjahr vollendet haben;
e) auf Empfehlung der Spitzensportkommission können sportartbedingt weitere Voraussetzungen vorgegeben werden.
Kontaktdaten
Sportreferat
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 24312
F +43 5574 511 924395
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.