Asset-Herausgeber

Zurück Einzelspitzensportförderung

Einzelspitzensportförderung

Die ganzheitliche Entwicklung von Athlet:innen ist eines der zentralen Ziele der Sportstrategie 2030. Durch eine professionelle, verlässliche und abgestimmte Betreuung sollen sportliche Leistung, persönliche Entwicklung, Bildung und Gesundheit nachhaltig gefördert werden.

Die Kadereinstufungen finden einmal jährlich für die Wintersportarten und einmal jährlich für die Sommersportarten statt. Die Termine sowie das Onlineformulare werden auf der Homepage des Landes veröffentlicht. Zusätzlich informiert das Sportreferat die Verbände und die ehemaligen Kaderathlet:innen über die Termine.

Allgemeine Informationen

Die Anträge werden zeitgereicht Onlinegestellt.

Termine und Fristen

Die Anträge für die nächste Einstufung der Sommersportler:innen 2026/2027 müssen bis spätestens 30. Oktober 2026 online eingereicht werden.

Bitte beachten Sie die Frist, da verspätete Anträge nicht berücksichtigt werden können.

Rechtsgrundlagen

siehe Richtlinie (ganz unten)

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Athlet:innen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

a) Die betreffende Sportart ist eine in Vorarlberg anerkannte Wettkampfsportart. Diese werden auf der Website des Landes kundgemacht;

b) der Verein des/der Athlet:in ist ein ordentliches Mitglied eines Vorarlberger Sportfachverbandes;

c) der/die Athlet:in muss von einem Österreichischen Komitee für Großereignisse nominierbar sein;

d) der/die Athletin muss das 14. Lebensjahr vollendet haben;

e) auf Empfehlung der Spitzensportkommission können sportartbedingt weitere Voraussetzungen vorgegeben werden.

Kontaktdaten

Sportreferat

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 24312

F +43 5574 511 924395

sport@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb