Pflanzengesundheit
Informationen zum Thema Pflanzengesundheit in Vorarlberg
Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Pflanzengesundheit in Vorarlberg.
Pflanzenschädlinge
Wie Menschen und Tiere können auch Pflanzen von Krankheiten befallen werden. Sie werden durch Schadorganismen verursacht, wie beispielsweise Viren, Bakterien, Pilze, Insekten, Milben oder Nematoden. In den letzten Jahrzehnten ist die Zahl der eingeschleppten Schädlinge aufgrund des zunehmenden weltweiten Handels, der verkürzten Transportzeiten sowie der Auswirkungen des Klimawandels gestiegen.
Pflanzenschädlinge können sich über Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, wie beispielsweise Samen, Blumen, Obst und Gemüse ausbreiten, auch wenn diese gesund erscheinen. Schädlinge können auch durch Erde, die an Wurzeln haftet, oder durch Verpackungsmaterial aus Holz übertragen werden. Die unbeabsichtigte Einschleppung und Verbreitung über den Handel und Verkehr stellt ein hohes Risiko für die Land- und Forstwirtschaft dar und kann zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen derer führen sowie allgemein die biologische Vielfalt gefährden. In der Vergangenheit wurde diese Problematik durch die Einschleppung der Kraut- und Knollenfäule, Reblaus, Kartoffelkäfer und dem Ulmensterben besonders deutlich.
Zum Schutz der Land- und Forstwirtschaft als auch der Umwelt gibt es Gesetze. Viele Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse dürfen nur mit behördlicher Genehmigung und vorhergehender Begutachtung aus und in Drittstaaten (außerhalb des EU-Binnenmarktes) befördert werden. Pflanzengesundheitliche Kontrollmaßnahmen sichern die nachhaltige Pflanzenproduktion, schützen Pflanzen in ihren Lebensräumen und damit die Umwelt und den Verbraucher.
Zu den wichtigsten Tätigkeiten des landwirtschaftlichen Pflanzenschutzes gehören die Planung und Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen sowie die systematische Überwachung (Monitoring) von Quarantäneschädlingen, die pflanzengesundheitliche Binnenmarktkontrolle und die Kontrolle der Ausfuhr von Pflanzen, Holz sowie Pflanzen- und Holzerzeugnissen, in Drittländer (Ausstellung von Pflanzengesundheitszeugnissen). Weiters ist der Amtliche Pflanzenschutzdienst des Landes Vorarlberg für die Registrierung und Autorisierung von Betrieben und Privatpersonen (Importeure, Exporteure und Produzenten bestimmter Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse) einschließlich Registerführung und Betriebskontrollen zuständig.
Pflanzenschutzdienst
Die Tätigkeit von Pflanzenschutzdiensten beruht auf der Internationalen Pflanzenschutzkonvention (IPPC), einem globalen multilateralen Vertrag den Österreich wie auch 182 weitere Staaten der Erde unterzeichnet haben. Das in der IPPC festgelegte übergeordnete Ziel von Pflanzenschutzdiensten ist der Schutz vor der Einschleppung gebietsfremder Arten.
Im Verantwortungsbereich nationaler Pflanzenschutzdienste liegen u.a. folgende Aufgaben:
- Ausstellung von Pflanzengesundheitszeugnissen für den Export
- Kontrolle der Pflanzen während des Wachstums
- Inspektion von Pflanzen und pflanzlichen Produkten im internationalen Verkehr und ggf. die Anordnung von Maßnahmen
- Einrichtung und Überwachung offiziell anerkannter schädlingsfreier Gebiete und Betriebe
- Durchführung von Risikobewertungen
- Ausbildung von Kontrollorganen etc.
Die Oberbehörde des Amtlichen Pflanzenschutzdienstes ist das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML). Dem Bundesamt für Ernährungssicherheit und dem Bundesamt für Wald kommen Aufgaben als Behörde erster Instanz bei der Einfuhr von Pflanzen, pflanzlichen Produkten und anderen Gegenständen zu (z.B. phytosanitäre Importkontrolle).
Auf regionaler Ebene (Bundesländer) ist der Landeshauptmann für die Durchführung aller anderen Aufgaben des Pflanzenschutzgesetzes 2018 in erster Instanz zuständig. Dies betrifft u. a. das Verbringen (phytosanitäre Binnenmarktkontrolle) und die Ausfuhr (phytosanitäre Exportkontrolle) von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen (ausgenommen Saatgut), die Registrierung und Ermächtigung von Unternehmern zum Handel mit Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen sowie amtliche Maßnahmen zum Schutz der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse gegen die Einschleppung und Ausbreitung von geregelten Schädlingen.
Dieser Aufgabenbereich wird von den 9 Regionalen Amtlichen Pflanzenschutzdiensten der Bundesländer umgesetzt.
Amtliches Unternehmerregister
Unternehmer, die sich gewerblich mit bestimmten Tätigkeiten in Bezug auf Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse beschäftigen, müssen sich gemäß Artikel 65 der VO (EU) 2016/2031 und gemäß des Pflanzenschutzgesetzes 2018 registrieren lassen.
Für folgende Tätigkeiten wird eine Registrierung benötigt:
- Einfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen aus Drittländern (Pflanzengesundheitszeugnis-Pflicht)
- Verbringung von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen innerhalb der EU (Handel mit Pflanzenpass-pflichtigen Pflanzen)
- Ausstellung von Pflanzenpässen für Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder andere Gegenständen (inkl. Austauschpflanzenpässe)
- Ausfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen aus der Union (Ausstellung Pflanzengesundheitszeugnis, Pflanzengesundheitszeugnis für die Wiederausfuhr und Vorausfuhrzeugnis)
- Anbringung von Markierung auf Verpackungsmaterial aus Holz (Erzeuger und Behandler)
- Bereitstellung von Informationen für Reisende und Kunden von Postdiensten
Ein Antrag für eine Aufnahme in das Amtliche Unternehmerregister ist bei der Vorarlberger Landesregierung zu stellen. Am Ende der Seite finden Sie die Kontaktdaten. Das Antragformular als auch weiterführende Informationen für die Aufnahme finden Sie hier.
Informationen zum Pflanzenpass finden Sie hier:
pflanzenschutzdienst.at/binnenhandel/faqs-pflanzenpass
Informationen zur Markierung von Verpackungsholz (IPPC): Anforderungen an Verpackungsholz für geregelte Waren, Bundesamt für Wald (bundesamt-wald.at)
Meldepflichtige Schädlinge
Die Europäische Kommission hat die Schädlinge in bestimmte Kategorien eingeordnet. Die wichtigste Gruppe sind dabei die "Quarantäneschädlinge". “Quarantäneschädlinge“ sind meldepflichtig. Jeden Verdacht auf das Vorkommen einer dieser Schädlinge müssen Sie sofort an den Pflanzenschutzdienst beim Amt der der Vorarlberger Landesregierung melden. Folgende „Quarantäneschädlinge“ könnten bei uns in Vorarlberg auftreten:
- Asiatischer Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis)
- Asiatischer Moschusbock (Aromia bungii)
- Zitrusbockkäfer (Anoplophora chinensis)
- Japankäfer (Popillia japonica)
- Eschenprachtkäfer (Agrilus planipennis)
Nähere Informationen zu den von der EU geregelten Schädlingen erhalten Sie hier.
Der Japankäfer kann große Schäden an verschiedenen Pflanzen verursachen. In der EU ist er als prioritärer Quarantäneschädling gelistet und das Auftreten des Käfers ist meldepflichtig. In Vorarlberg wurde der Japankäfer bisher nicht gefunden. Eine kleine Population von Japankäfern wurde im grenznahen Bereich zu Vorarlberg entdeckt. Aus diesem Grund findet auch hierzulande bereits ein intensiviertes Monitoring statt.
Nähere Informationen zum Japankäfer erhalten Sie hier.
Feuerbrand
Feuerbrand ist eine hochinfektiöse, schwer zu bekämpfende Krankheit verschiedener Obst- und Ziergehölze aus der Familie der Rosengewächse. Der Erreger der Krankheit ist das Bakterium Erwinia amylovora. Seit 1993 tritt er auch in Vorarlberg auf.
Hauptwirtspflanzen sind unter den Ziergehölzen Weiß- und Rotdorn (Crataegus), verschiedene Zwergmispelarten (Cotoneaster), Feuerdorn (Pyracantha), Eberesche und Mehlbeere (Sorbus), die Zierquitte (Chaenomeles), Felsenbirne (Amelanchier) und Glanzmispel (Stranvaesie/Photinia), Apfelbeere (Aronia), Mispel (Mespilus) und Zierapfel (Malus). Von den Obstgehölzen sind es Apfel, Birne und Quitte. Stein-, Beeren- und Schalenobst wird nicht befallen.
Auf Landesebene wurde zur Bekämpfung des Feuerbrandes eine Verordnung erlassen (RIS - Verordnung der Landesregierung betreffend die Bekämpfung der Pflanzenkrankheit Feuerbrand - Landesrecht konsolidiert Vorarlberg, Fassung vom 22.11.2023 (bka.gv.at))
Durch diese Verordnung wurde das Auspflanzen und Verbringen von Crataegus (Weiß- und Rotdorn) und Cotoneaster (Zwergmispel) in Vorarlberg verboten.
MNKP
Der Mehrjährige Nationale Kontrollplan (MNKP) ist ein Eckpfeiler für eine transparente und qualitätsvolle amtliche Kontrolle. Er ist die Grundlage für konkrete Kontrollpläne, Kontroll- und Monitoringprogramme sowie Schwerpunktaktionen. Er wird für eine Periode von drei Jahren erstellt und umfasst den amtlichen Pflanzenschutzmittelkontrollen und der Pflanzengesundheitsüberwachung auch beispielweise amtliche Lebensmittelkontrollen und Tierschutzkontrollen.
Weitere Informationen sowie die Kontrollpläne und die dazugehörigen Kontrollberichte, im Downloadbereich, finden Sie unter: Der Mehrjährige Nationale Kontrollplan - AGES
Weitere Informationen zum Thema Pflanzengesundheit sind auf folgenden Seiten zugänglich:
Homepage der AGES über den Amtlichen Pflanzenschutzdienst (pflanzenschutzdienst.at)
Pflanzenschutzmittel
Pflanzenschutzmittel sind ein wichtiges Hilfsmittel für die landwirtschaftliche Rohstoff-, Futtermittel- und Lebensmittelproduktion. Sie werden eingesetzt, um Nutzpflanzen vor Schädlingen zu schützen, das Pflanzenwachstum zu beeinflussen, Unkraut zu bekämpfen oder die Lagerfähigkeit landwirtschaftlicher Produkte zu erhöhen. Sie können allerdings auch Risiken und Gefahren für Menschen, Tiere und Umwelt bergen, insbesondere, wenn sie ungeprüft und ohne amtliche Zulassung in Verkehr gebracht oder unsachgemäß angewendet werden.
Das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmittel unterliegt strengen Regelungen und erfolgt im zweistufigen Verfahren. Zuerst muss der Wirkstoff eines Mittels auf EU-Ebene genehmigt werden, erst anschließend kann das Pflanzenschutzmittel auf nationaler Ebene zugelassen werden.
Verwendungsbeschränkung von Pflanzenschutzmitteln
Durch die Vorarlberger Pflanzenschutzmittelverordnung wurde in von der Allgemeinheit sowie gefährdeten Personengruppen stark frequentierten öffentlichen Bereichen die Verwendung von Pflanzenschutzmittel mit Ausnahme von Bio-Pflanzenschutzmittel verboten. Unter diese Gebiete fallen beispielsweise öffentlich zugängliche Freizeit- und Kinderspielplätze, Park- und Gartenanlagen sowie Freigelände von Krankenanstalten, Schulen etc. Eine Liste aller Gebiete, in welchen die Verwendung beschränkt wurde, finden Sie hier.
Eine Anwendung von Herbiziden ist auf diesen Flächen grundsätzlich nicht möglich und es sind alternative Maßnahmen zu ergreifen, um zum Beispiel wuchernden Weißklee zu bekämpfen. Die Broschüre „Tipps zur biologischen Bekämpfung von Weißklee im öffentlichen Raum“ soll als Unterstützung und Information für interessierte Eigentümer und Verfügungsberechtigte zur biologischen Grünraumgestaltung dienen. Die Broschüre finden Sie hier.
Pflanzenschutzmittelausweis
Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Österreich ist durch Landesgesetze geregelt. Personen, die beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden, müssen einen Pflanzenschutzmittelausweis besitzen. Mit diesem weisen die beruflichen Verwender nach, dass sie sachkundig sind und somit über grundlegende Kenntnisse über die richtige Verwendung, Lagerung, Entsorgung etc. von Pflanzenschutzmittel verfügen.
Nähere Informationen zum Pflanzenschutzmittelausweis erhalten Sie hier.
https://vorarlberg.at/-/_01_pflanzenschutzmittelregister-vorarlberg
Pflanzenschutzmittelregister für den Haus- und Kleingarten
Andere Personen, also Personen die keinen Pflanzenschutzmittelausweis besitzen, dürfen in Vorarlberg nur Pflanzenschutzmittel anwenden, welche im Pflanzenschutzmittelregister für den Haus- und Kleingarten, siehe unten, eingetragen sind.
Die in Vorarlbergs Haus- und Kleingärten anwendbaren Pflanzenschutzmittel enthalten keine chemisch-synthetischen Wirkstoffe und wie generell in der Bio-Landwirtschaft sind auch keine Herbizide, sogenannte „Unkrautbekämpfungsmittel“, erlaubt. Hiermit leisten wir einen wertvollen Beitrag zu dem Schutz von Nützlingen und reduzieren das Risiko von Pflanzenschutzmittelrückständen auf Obst und Gemüse aus dem eigenen Garten.
Sie können im Pflanzenschutzmittelregister für den Haus- und Kleingarten nach Schädling, Anwendungszweck, Produktnamen, Registernummer und nach Kulturen suchen. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert und basiert auf dem Datenbestand der AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit). Dosierung und Einsatz der Pflanzenschutzmittel müssen der jeweiligen Gebrauchsanweisung entnommen werden.
Zum Pflanzenschutzmittelregister für den Haus- und Kleingarten gelangen Sie hier.
Eine gute Zusammenstellung finden Sie auch hier.
Pflanzenschutzmittelanwendungskontrollen
In Vorarlberg werden jährlich ungefähr 20 Betriebs- und Anwendungskontrollen durchgeführt. Bei diesen Kontrollen wird geprüft, ob Pflanzenschutzmittel richtig angewendet werden. Bei Verstößen werden geeignete Maßnahmen gesetzt.
Pflanzenschutzgerätekontrollen
Neben einer regelmäßigen Wartung und Eigenüberprüfung der Pflanzenschutzgeräte durch den Verfügungsberechtigten sind Pflanzenschutzgeräte, die beruflich eingesetzt werden, gemäß der Vorarlberger Pflanzenschutzgerätekontrollverordnung nach festgelegten Intervallen, regelmäßigen Kontrollen in einer autorisierten Werkstätte zu unterziehen.
Weiterführende Informationen zu den Pflanzenschutzmittelgerätekontrollen erhalten Sie hier.
Pflanzenschutzmittel Aktionsplan 2022 -2026
Der Nationale Aktionsplan (NAP) über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln 2022 – 2026, wurde gemeinsam von Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Bundesländer, Interessensvertretungen sowie anderer Stakeholder verfasst, um einen bundesweit einheitlichen Aktionsplan zu schaffen. Der NAP legt quantitative Vorgaben, Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken und der Auswirkungen der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt fest. Weiterführende Informationen zum Pflanzenschutzmittel Aktionsplan 2022 - 2026 erhalten Sie hier.
Integrierter Pflanzenschutz
Der integrierte Pflanzenschutz hat eine umweltschonende und optimierte Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zum Ziel. Durch eine Kombination aus natürlichen Maßnahmen und sparsamen, auf das notwendige Maß beschränkten, Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel bei dem Kulturpflanzen vor Krankheiten und Schädlingen geschützt werden. Alle Maßnahmen werden dabei in ein Gesamtsystem integriert, daher der Begriff „integrierter Pflanzenschutz“. Der integrierte Pflanzenschutz ist von jedem beruflichen Verwender durchzuführen, der in der Land- und Forstwirtschaft tätig ist.
MNKP
Der Mehrjährige Nationale Kontrollplan (MNKP) ist ein Eckpfeiler für eine transparente und qualitätsvolle amtliche Kontrolle. Er ist die Grundlage für konkrete Kontrollpläne, Kontroll- und Monitoringprogramme sowie Schwerpunktaktionen. Er wird für eine Periode von drei Jahren erstellt und umfasst den amtlichen Pflanzenschutzmittelkontrollen und der Pflanzengesundheitsüberwachung auch beispielweise amtliche Lebensmittelkontrollen und Tierschutzkontrollen.
Weitere Informationen sowie die Kontrollpläne und die dazugehörigen Kontrollberichte, im Downloadbereich, finden Sie unter: Der Mehrjährige Nationale Kontrollplan - AGES
Weitere Informationen zu Pflanzenschutzmitteln sind auf folgenden Seiten zugänglich:
Linksammlung des BML (Nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und Nationaler Aktionsplan (bml.gv.at))
Österreichisches Pflanzenschutzmittelregister für berufliche Verwender: Pflanzenschutzmittel-Register (baes.gv.at)
Weitere Artikel
Kontaktdaten
Landwirtschaft und ländlicher Raum
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Weitere Informationen
Pflanzenschutzmittelregister für den Haus- und Kleingarten
Obst- und Gartenkultur Vorarlberg
AGES - Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit - Landwirtschaft
BAES - Bundesamtes für Ernährungssicherheit
Rechtliche Grundlagen zum Thema Pflanzengesundheit in Vorarlberg sind:
- Pflanzenschutzgesetz (RIS - Pflanzenschutzgesetz - Landesrecht konsolidiert Vorarlberg, Fassung vom 22.11.2023 (bka.gv.at))
- Pflanzenschutzmittel-Verordnung (RIS - Pflanzenschutzmittelverordnung - Landesrecht konsolidiert Vorarlberg, Fassung vom 22.11.2023 (bka.gv.at))
- Pflanzenschutzgerätekontrollverordnung (RIS - Pflanzenschutzgerätekontrollverordnung - Landesrecht konsolidiert Vorarlberg, Fassung vom 22.11.2023 (bka.gv.at))
- Feuerbrand-Verordnung (RIS - Verordnung der Landesregierung betreffend die Bekämpfung der Pflanzenkrankheit Feuerbrand - Landesrecht konsolidiert Vorarlberg, Fassung vom 22.11.2023 (bka.gv.at))
- Sägeräteverordnung (RIS - Sägeräteverordnung - Landesrecht konsolidiert Vorarlberg, Fassung vom 22.11.2023 (bka.gv.at)