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Pflanzenschutzgerätekontrolle

Neben einer regelmäßigen Wartung und Eigenüberprüfung der Pflanzenschutzgeräte durch den Verfügungsberechtigten sind
Pflanzenschutzgeräte, die beruflich eingesetzt werden, gemäß der Vorarlberger Pflanzenschutzgerätekontrollverordnung nach festgelegten
Intervallen, regelmäßigen Kontrollen in einer autorisierten Werkstätte zu unterziehen.

Kontrollpflichtige Geräte und Kontrollintervalle

Ausgenommen von der Prüfpflicht sind handgehaltene sowie schulter- und rückentragbare Pflanzenschutzgeräte. Neue Pflanzenschutzgeräte, die innerhalb der EU erworben wurden, sind innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren ab deren Erwerb einer ersten Kontrolle in einer autorisierten Werkstätte zu unterziehen (als Nachweis des Kaufdatums gilt bis dahin die Rechnung). Danach darf der zeitliche Abstand zwischen den Kontrollen drei Jahre nicht überschreiten. Ausnahme: für Streichgeräte, Granulatstreugeräte, in geschlossenen Räumen eingesetzte Nebelgeräte, Beizgeräte sowie von einer Person gezogene oder geschobene Spritz- und Sprühgeräte gilt ein Kontrollintervall von fünf Jahren.

Kontrollbericht und Kontrollplakette

Wer mit seinem Pflanzenschutzgerät zur Kontrolle bei einer autorisierten Werkstätte oder deren mobilen Teststationen geht, erhält bei positivem Prüfergebnis eine Plakette und einen Prüfbericht. Die Plakette wird als Nachweis der Kontrolle am Gerät angebracht. Prüfpflichtige Geräte ohne gültige Plakette dürfen nicht verwendet werden.

Kontrolltermine für Pflanzenschutzgeräte

Kontrolltermine in Vorarlberg werden für die gängigsten Gerätearten alle drei Jahre angeboten. Für Prüfbedarf zwischen diesen Terminen können Überprüfungen auch in autorisierten Werkstätten in anderen Bundesländern, EU-Mitgliedsstaaten sowie der Schweiz und Liechtenstein durchgeführt werden. Die Prüfergebnisse (Plakette und Prüfbericht) werden auch in Vorarlberg anerkannt. Die Vorarlberger Pflanzenschutzgerätekontrollen werden von der Landwirtschaftskammer Vorarlberg organisiert. Hierfür kommt ein autorisiertes Technikerteam mit mobiler Teststation nach Vorarlberg.
 

Nähere Informationen erhalten Sie unter:

Landwirtschaftskammer Vorarlberg
Bereich Obst/Garten & Direktvermarktung
T 05574 400 232
E obst-garten@lk-vbg.at
 

Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum 

Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Josef-Huter-Straße 35
6900 Bregenz
T +43 5574 511 25105
F +43 5574 511 925195
E landwirtschaft@vorarlberg.at