Tipps zum Umgang mit Weißklee im öffentlichen Raum
Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln wurde mit der Novelle LGBl.Nr. 58/2018 der Vorarlberger Pflanzenschutzmittelverordnung in von der Allgemeinheit sowie gefährdeten Personengruppen stark frequentierten, öffentlichen Bereichen auf sogenannte Bio-Pflanzenschutzmittel und solche mit geringem Risiko beschränkt.
Auf diesen Flächen stellt eine mögliche Pestizidexposition ein hohes Risiko dar. So sind beispielweise das Gelände öffentlich zugänglicher Freizeit- und Kinderspielplätze, Park- und Gartenanlagen sowie Sportanlagen (ausgenommen Wettkampf- und Trainingsflächen) als auch das Freigelände von Krankenanstalten, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kindergärten und Kinderbetreuungseinrichtungen von dieser Beschränkung umfasst. Eine Anwendung von Herbiziden ist auf diesen Flächen grundsätzlich nicht möglich und es sind alternative Maßnahmen zu ergreifen, um zum Beispiel wuchernden Weißklee zu bekämpfen.
Die am Seitenende unter Downloads bereitgestellte Broschüre beinhaltet zahlreiche Tipps im Hinblick auf effektive und biologische Pflege- und Bekämpfungsmaßnahmen gegen den Weißklee und soll als Unterstützung und Information für interessierte Eigentümer und Verfügungsberechtigte zur biologischen Grünraumgestaltung dienen.
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