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Japankäfer (Popillia japonica)

Der Japankäfer kann große Schäden an verschiedenen Pflanzen verursachen. In der EU ist er als prioritärer Quarantäneschädling gelistet und das Auftreten des Käfers ist meldepflichtig. In Vorarlberg wurde der Japankäfer bisher nicht gefunden. Eine kleine Population von Japankäfern wurde im grenznahen Bereich zu Vorarlberg entdeckt. Aus diesem Grund findet auch hierzulande bereits ein Monitoring statt. Dazu ein paar grundlegende Informationen:

Der Japankäfer, Popillia japonica, ist für die menschliche Gesundheit ungefährlich, an Pflanzen richtet er allerdings große Schäden an. Bis zu 300 Wirtspflanzen sind derzeit bekannt. Er ist sehr gefräßig und kann unter anderem Weingärten, Obstanlagen, Gemüsekulturen kahlfressen. Die Larven des Japankäfers, sogenannte Engerlinge, fressen unterirdisch an den Wurzeln von Kulturpflanzen und können Wiesen und Rasenflächen großflächig schädigen, indem sie die Grasnarbe zerstören. Dieses Schadbild entspricht dem der Engerlinge des Mai- und Junikäfers.

Die Flugzeit des erwachsenen Käfers reicht von etwa Anfang Juli bis Anfang September, je nach Witterung und Temperatur. In der Flugzeit findet die Paarung und Eiablage statt, was dem Käfer die Verbreitung ermöglicht. Die natürliche Ausbreitung durch den Käfer selbst geschieht über kurze Distanzen (ca. 500 bis 1.000 m pro Jahr).

Besonders gefährlich ist die Verbreitung des Käfers durch unbeabsichtigte Verschleppung mit Transportmittel wie Auto und Bahn in Gepäck und Pflanzen. Achten Sie daher bitte darauf, dass Ihr Gepäck und Auto nach Aufenthalten bzw. Urlauben, insbesondere Italien und Schweiz, frei von Käfern ist.

Japankäfer auf Brennessel

Der Japankäfer ist verwandt mit Maikäfern, Junikäfern und kleinen Julikäfern und sieht ihnen recht ähnlich. Bei näherer Betrachtung jedoch ist er gut von ihnen zu unterscheiden. Der Japankäfer ist ein etwa ein Zentimeter langer Käfer mit auffällig metallisch grün gefärbten Kopf und Bruststück, die Flügeldecken schillern kupferartig. Typische Erkennungsmerkmale stellen die zwölf weißen Haarbüschel entlang des Hinterleibs dar sowie seine Alarmstellung bei der er seine Beinpaare auseinanderspreizt. 

Bei Verdacht auf einen Fund des Japankäfers besteht eine Meldepflicht. Setzen Sie sich unmittelbar mit dem Pflanzenschutzdienst in Vorarlberg in Verbindung:

Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum
Standortadresse: Josef-Huter-Straße 35, 6900 Bregenz
Postadresse: Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz               

Email: landwirtschaft@vorarlberg.at
Homepage: http://www.vorarlberg.at/pflanzenschutz

T +43 5574 511 25106
F +43 5574 511 925195   

Sie können uns Verdachtsmeldungen auch über die österreichweite Meldeplattform mitteilen:
https://www.ages.at/ages/presse/news/detail/neu-japankaefer-meldeplattform

Wenn Sie einen Käfer finden und ihn auf die Erkennungsmerkmale des Japankäfers geprüft haben, so fangen Sie diesen ein. Nutzen Sie dazu ein verschließbares Behältnis (Einmachglas, Lebensmitteldose, etc.). Schicken Sie außerdem bitte ein Foto des Käfers mit der Angabe zu Fundort und Funddatum. Ist eine Übergabe nicht unmittelbar möglich, wird empfohlen, den Käfer über Nacht einzufrieren.

Falle am Parkplatz Hörbranz

In Vorarlberg findet bereits ein Monitoring statt. Durch das Aufstellen von Lockstofffallen an Risikoorten wie Verkehrsknotenpunkten und Stellen, an denen viel Warenverkehr stattfindet, werden die erwarteten Eintrittspfade eng überwacht. Denn je früher ein Japankäfer entdeckt wird, umso höher sind die Eindämmungs- bzw. Ausrottungschancen. Wird ein Vorkommen festgestellt, kann die Fallenausbringung jederzeit ausgeweitet werden.

Helfen deswegen auch Sie beim Schutz unserer Flora mit durch die Früherkennung von Schädlingen und melden Sie sich bei einem verdächtigen Fund.

Rechtliche Grundlage:

Durchführungsverordnung (EU) 2023/1584

Durchführungsverordnung (EU) 2023/… der Kommission vom 1. August 2023 über Maßnahmen zur Verhinderung der Ansiedlung und Ausbreitung von Popillia japonica Newman und über Maßnahmen zur Tilgung und Eindämmung dieses Schädlings in bestimmten abgegrenzten Gebieten des Gebiets der Union (europa.eu)

Zusätzlich zur Durchführungsverordnung (EU) 2023/1584 wird durch die Erstellung eines nationalen Notfallplans eine strukturierte Vorgehensweise für den Fall eines Auftretens festgelegt. An der Ausarbeitung des Notfallplans wird mit den betreffenden Stellen gerade gearbeitet. Der Entwurf befindet sich bereits in der Endphase, eine Veröffentlichung ist im September zu erwarten.

Weitere Links

Informationen zum Japankäfer:

Japankäfer - Infos der AGES über Schaderreger - AGES

pflanzenschutzdienst.at/geregelte-schaedlinge/prioritaere-uqs/popillia-japonica

Amtlicher Pflanzenschutzdienst allgemein:

pflanzenschutzdienst.at

Kontaktdaten

Landwirtschaft und ländlicher Raum

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Josef-Huter-Straße 35, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 25105

F +43 5574 511 925195

landwirtschaft@vorarlberg.at

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