Förderungen im Bereich Jugend und Familie
Bereich Familie
Das Land Vorarlberg unterstützt Gemeinden, Vereine, Einrichtungen, Organisationen – alle nicht gewinnorientierter Art – anhand unterschiedlichster Förderungen. Nachstehend ist eine Auflistung dieser Förderungen zu finden.
- Weltspieltag
- Miteinander der Generationen
- Kinderbetreuung im Rahmen eines Deutschkurses für Eltern mit Migrationshintergrund
- Pilotprojekte der Elternbildung
- Elternbildung (Teilnehmendenförderung) für Einrichtungen der Elternbildung
- Familientreffpunkte – Förderung zu den Personal- und Sachkosten
Weiters unterstützt das Land Vorarlberger Familien folgendermaßen:
- Familienwochen vergünstigte Möglichkeiten
- Kinder-Familien-Straßenfest
- Familienzuschuss
- weitere Angebote für Familien
Rechtsgrundlagen und Richtlinien für diese Förderungen sind:
- Familienförderungsgesetz, LGBl.Nr. 32/1989, i.d.d.g.F.
- Richtlinie zum Familienzuschuss
- Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL)
- Hier geht’s zum Landesrecht Vorarlberg Index.
Im Gesamtverzeichnis unter der Hauptgruppe 5 Gesundheit und Soziales, Abschnitt 5.3 "Familie, Jugend und Frauen" finden Sie eine Aufzählung der Landesgesetze und Verordnungen der Vorarlberger Landesregierung für den Bereich Jugend und Familie.
Um allfällige Förderanträge bearbeiten zu können müssen folgende Informationen gelesen und den damit zusammenhängenden Bedingungen zugestimmt werden. Bitte beachten Sie dass in einem allfälligen Zusageschreiben weitere Bedingungen enthalten sein können:
- Allgemeine datenschutzrechtliche Information des Landes Vorarlberg
- Förderbedingungen aufgrund der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL)
Folgende Unterlagen sind bei einer Antragstellung auf Förderung im Bereich Jugend und Familie notwendig:
- Antrag (siehe Downloadbereich der jeweiligen Förderart)
- Bankbestätigung für Organisationen, Institutionen, Vereine etc.
- Eigenbestätigung bei Privatpersonen
Kontaktdaten
Jugend und Familie
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landwehrstraße 1, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 22175
F +43 5574 511 922195
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.