Raumplanung und Grundverkehr
Durch Gesetzesnovellen sollen Bauflächen besser genutzt werden ...
Vorarlberg hat sich in den letzten Jahren sehr erfreulich entwickelt: So ist neben der Bevölkerung auch die Wirtschaft gewachsen. Das bringt allerdings die Herausforderung mit sich, dass sich der Druck auf Grund und Boden verstärkt hat. Eigentlich haben wir noch erhebliche Reserven an gewidmeten Bauflächen, ein Drittel der gewidmeten Bauflächen ist bis heute ungenutzt. Als Landesregierung haben wir mit Änderungen des Raumplanungs- und des Grundverkehrsgesetzes einen rechtlichen Werkzeugkoffer entwickelt, der diese Entwicklung langfristig korrigieren soll.
Warum? Um gemeinsam Chancen zu nutzen
Unser Land soll auch in Zukunft allen Vorarlbergerinnen und Vorarlbergern eine hohe Wohn- und Lebensqualität bieten. Wir brauchen Platz zum Wohnen, Arbeiten und um unsere Freizeit zu gestalten. Und auch unsere Natur braucht ihren Raum.
Wohin geht es?
Mit den aktuellen Änderungen des Raumplanungs- und des Grundverkehrsgesetzes verfolgen wir das Ziel, einen verantwortungsvollen Umgang mit Grund und Boden zu erreichen und dafür zu sorgen, dass gewidmetes Bauland auch tatsächlich als solches verwendet wird. Dadurch soll Wohnraum mittel- und langfristig wieder erschwinglicher werden. Gleichzeitig gilt es, genügend Flächen für unsere Betriebe und Landwirte zu sichern. Mit den Gesetzesänderungen gelingt es, diese verschiedenen Interessen unter einen Hut zu bringen.
Sie sind oder werden Grundeigentümer? Erfahren Sie hier mehr zu den Gesetzesänderungen.
Wir klären Sie über die wichtigsten Änderungen auf, informieren über bestehende und neu gewidmete Bauflächen und die Möglichkeit für sich und die Familie vorzusorgen.
Sie möchten Ihren Betrieb erweitern, werden oder sind bereits Grundeigentümer?
Wie wirken sich die Gesetzesänderungen auf Unternehmen aus? Hier können Sie Regelungen für Ihre Betriebsstandorte abrufen.
Wie entsteht wertvoller Wohn- und Lebensraum in den Gemeinden? Lesen Sie hier wie Bürgerinnen und Bürger davon profitieren.
Erfahren Sie alles rund um den Räumlichen Entwicklungsplan (REP), wie in Zukunft mehr Möglichkeiten für leistbaren Wohnraum geschaffen werden und eine effizientere Nutzung von Bauflächen mit einer hohen Lebensqualität in den Gemeinden gelingt.
Sie haben noch Fragen oder möchten mehr wissen?
Hier finden Sie die meistgestellten Fragen zu den Änderungen des Raumplanungs- und des Grundverkehrsgesetzes. Außerdem können Sie an dieser Stelle weitere Informationen zu den Gesetzestexten abrufen.
Kontaktdaten
Gesetzgebung
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 20205
F +43 5574 511 920295
Raumplanung und Baurecht
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 27105
F +43 5574 511 927195
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.