Kulturlandschaft – Ländliche Neuordnung und Landwirtschaftlicher Wasserbau
Die Vielfalt der bäuerlichen und naturangepassten Bewirtschaftung gibt der Kulturlandschaft ihr Gesicht; sie ist Lebensraum, Wirtschaftsraum, Erholungsraum, Standortfaktor für Tourismus und Industrie. Die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen, die Erzeugung von regionalen und naturnahen Lebens- und Futtermitteln, das Leben im Kreislauf der Jahreszeiten, des Wassers und der Nährstoffe, gelebte Traditionen und gleichzeitig zeitgemäße Anpassungen, das alles ist Kulturlandschaft.
„Arbeiten und Wirtschaften mit der Natur“ als Lebensstil zu erhalten, bedeutet aber auch den Naturgewalten und nachteiligen Strukturen entgegenzutreten. Dazu braucht es technische Maßnahmen zur Stabilisierung von Rutschhängen und die Instandhaltung von Entwässerungsanlagen. Zeitsparende Grundstücksstrukturen müssen geschaffen werden, die Rechtssicherheit der Grenzen sind herzustellen und Nutzungskonflikte sind zu lösen. Die Lebensgrundlage Boden für die Erzeugung von regionalen Lebensmitteln zu erhalten ist ebenso von größter Bedeutung.
Die zentralen Handlungsfelder des Funktionsbereichs „Kulturlandschaft“ in der Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum sind:
Ländliche Neuordnung
- Zusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren (z.B. Bizau im Gebiet „Stocka-Unteres Moos“ mit 23 Hektar Streuwiesen: Neuordnung, Erschließung und Entbuschung mit ökologischer Baubegleitung)
- Unterstützungsleistungen für Maßnahmen im öffentlichen Interesse (z.B. Bahnausbau, Straßenprojekte, Hochwasserrückhalt)
- Beurkundung von Flurbereinigungsübereinkommen (z.B. verbesserte Grundstücksformen)
Landwirtschaftlicher Wasserbau
- Sanierung von Rutschungen auf Flächen der Kulturlandschaft
- Maßnahmen zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit und zur Vermeidung von Bodenverdichtungen wie die Instandhaltung von Entwässerungsanlagen zur Regelung des Bodenwasserhaushaltes (z.B. Ent- u. Bewässerungsanlagen)
Bodenschutz und landwirtschaftliche Vorrangflächen
- Fachliche Unterstützung beim qualitativen Bodenschutz in der Landwirtschaft (z.B. Leitlinien für bodenschonende Bewirtschaftung)
- Beiträge zur Sicherung der Hofstandorte und zum quantitativen Bodenschutz (z.B. Mitarbeit bei der Festlegung von landwirtschaftlichen Vorrangflächen)
- Verbesserung der naturräumlichen Ausstattung in der landwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft
Kontaktdaten
Landwirtschaft und ländlicher Raum
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Josef-Huter-Straße 35, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 25105
F +43 5574 511 925195
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.