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Jugendleistungen auf einen Blick

Aufgaben und Leistungen des Landes Vorarlberg in Jugendangelenheiten

Das Land Vorarlberg übernimmt die Administration der Jugendpolitik, stellt die erforderliche Infrastruktur bereit und sieht sich als Service- und Koordinationsstelle für Jugendeinrichtungen und Gemeinden in deren jugendpolitischen Aufgabenstellungen. Jugendorganisationen, Jugedtreffs und Jugendzentren werden seitens des Landes unterstützt.
 

Aktuelle Projekte

 

Diverses
 

  • Politische Partizipationsformen und Motivation von Jugendlichen sich zu engagieren
     
  • Fokus Jugend 2023. Ein Überblick in Zahlen: Die Publikation des ÖIF "Fokus Jugend" bietet für Personen, die an den Themenbereichen Jugendpolitik und Jugendarbeit interessiert sind, übersichtlich aufbereitete Zahlen, die die Situation junger Menschen im Alter von 0 bis 30 Jahren in Österreich darstellen und Trends sichtbar machen. Aus den Bereichen Bevölkerungsstatistik, Migration, Bildung und Ausbildung, Medien/Internetnutzung, Arbeitswelt sowie Gesundheit und Lebensbedingungen sind die wichtigsten jugendrelevanten Eckdaten in diesem Heft zusammengefasst. "Fokus Jugend" wird jährlich aktualisiert. Weitere Informationen
     

 
Aufgaben des Fachbereiches Jugend und Familie

 

  • Finanzielle und ideelle Förderung von Organisationen im außerschulischen Bereich
  • Durchführung eigener Veranstaltungen und Projekte wie z.B. Landesredewettbewerb, landesweite Mitbestimmungsprojekte usw.
  • Durchführung von Seminaren und Kursen zur Aus- und Weiterbildung im außerschulischen Jugendbereich
  • Geschäftsführung für den Vorarlberger Landesjugendbeirat
  • MitarbeiterInnen zur Projektbetreuung gewinnen
  • Analyse der Situation von Jugendlichen in Vorarlberg durch Studien und Erhebungen


Weiterführende Informationen


 

Kontaktdaten

Jugend und Familie

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landwehrstraße 1, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 22175

F +43 5574 511 922195

jugend.familie@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.