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Kinder- und Jugendgesetz in Vorarlberg

Mit der Novellierung des Kinder- und Jugendschutzgesetzes wurden die Jugendschutzbestimmungen bundesweit harmonisiert. Die Vereinheitlichung des Jugendschutzes bringt entsprechende Änderung in Sachen Rauchen (Anhebung des Schutzalters für Rauchen auf 18 Jahre), Alkohol (Anpassung der Definition für "harten Alkohol") und Ausgehzeiten (Anpassung der Zeiten über den Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ohne Begleitpersonen). Inkrafttreten dieser Regelung mit 1. Jänner 2019.
 

Pocketfolder zum neuen Jugendgesetz
Wie der Kinder- und Jugendschutz seit 1. Jänner 2019 in Vorarlberg geregelt ist, erfahren Jugendliche, Eltern und Interessierte im neuen aha-Pocketfolder. Der kostenlose Infofolder zu den Rechten und Pflichten von Kindern und Jugendlichen in Vorarlberg kann im aha abgeholt oder unter aha@aha.or.at bestellt werden. Infos gibt es auch online unter www.aha.or.at/jugendschutz-und-kinderrechte.


Aktuelles Kinder- und Jugendgesetz

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