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Fahrerqualifizierungsnachweis/Grundqualifikationsprüfung

Wissenswertes zur Grundqualifikationsprüfung für Güter- und Personenkraftverkehr (C95, D95)

Seit 10. September 2009 haben Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr, denen nach dem 9. September 2009 erstmals eine Lenkberechtigung für die Klasse C bzw C1 erteilt wird, einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitzuführen.

Seit 10. September 2008 haben Berufskraftfahrer im Personenkraftverkehr mit Omnibussen (Gelegenheitsverkehr und Kraftfahrlinie), denen nach dem 9. September 2008 erstmals eine Lenkberechtigung für die Klasse D erteilt wird, einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitzuführen.

  

Ausgenommen sind Lenker von:

  • Kfz mit einer zulässige Höchstgeschwindigkeit von max 45 km/h
  • Kfz der  Streitkräfte, des Katastrophenschutzes und der Feuerwehr
  • Kfz, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken Prüfungen auf der Straße unterzogen werden
  • Kfz, die in Notfällen oder für Rettungsaufgaben eingesetzt werden
  • Kfz, die im Fahrunterricht eingesetzt werden
  • Kfz im Rahmen der Lehrberufsausbildung zum Berufskraftfahrer (gilt nur in Österreich!)
  • Kfz zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Lenker zur Ausübung seines Berufs verwendet, sofern es sich beim Lenken des Fahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung des Fahrers handelt

    

Voraussetzung für die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises durch die Bezirkshauptmannschaft ist die erfolgreiche Ablegung der Prüfung zur Erlangung der Grundqualifikation für den Güter- und Personenkraftverkehr.

 

    

Grundqualifikationsprüfung

Der Landeshauptmann hat in jedem Jahr mindestens vier Termine für die Abhaltung der Prüfungen über die Grundqualifikation festzulegen und zu veranlassen, dass diese Termine spätestens drei Monate vor Beginn der Prüfung im Internet auf der Homepage des betreffenden Landes verlautbart werden.

Die Anmeldung zur Prüfung hat der Prüfungswerber spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermin schriftlich beim Landeshauptmann einzubringen. Der Prüfungswerber kann frei wählen, bei welchem Landeshauptmann er die Prüfung ablegen will.

 

Die näheren Einzelheiten über den Erwerb der Grundqualifikation und die Weiterbildung sind in der Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung - Berufskraftfahrer - GWB, BGBl II Nr 531/2021 - geregelt.

Prüfungsgebühr: 330,00 Euro

  

Hinweis:

Für die mündliche Prüfung reicht die Kenntnis der richtigen Antworten aus dem Fragenkatalog nicht aus.

Bezüglich allfälliger Lernbehelfe erkundigen Sie sich bitte in Ihrer Fahrschule.

  

Auf der Homepage der Wirtschaftskammer, Fachverband der Autobusunternehmen, sind einige Lehrbücher für die D 95-Prüfung angeführt:

https://www.wko.at/branchen/transport-verkehr/autobus/handbuch-lenk-und-ruhezeiten.html

   

Weiterbildung

Für Berufskraftfahrer im Personenkraftverkehr mit Omnibussen, welchen vor dem 10. September 2008 eine Lenkberechtigung für die Klasse D bzw Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr mit Lastkraftwagen, welchen vor dem 10. September 2009 eine Lenkberechtigung für die Klasse C erteilt wurde, gilt die Verpflichtung zum Mitführen eines Fahrerqualifizierungsnachweises ab dem 10. September 2013 bzw 10. September 2014. Für die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises durch die Bezirkshauptmannschaft ist nicht eine Prüfung zu absolvieren, aber ein Nachweis über eine Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden vorzulegen. Die Weiterbildungen werden durch vom Landeshauptmann ermächtigte Ausbildungsstätten durchgeführt.

 

Kontaktdaten

Verkehrsrecht

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

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