Elementarpädagogik - Rechtsträger
Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen unterstützen, fördern und betreuen Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren. Es gibt vielfältige Angebote für Kleinkinder, Kindergartenkinder und Schulkinder. Nachstehend werden Sie über Förderungen, Vorgaben und Ausbildungen und weitere Themen in Bezug auf Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen informiert.
- Informationen zum neuen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz
- Antrag auf Erteilung der Betriebsbewilligung einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung gemäß KBBG
- Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG 22/23 bis 26/27
- Förderung von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
- Pädagogische Informationen
- Ausbildungsmöglichkeiten zur pädagogischen Fachkraft / pädagogischen Assistenzkraft
- Fort- und Weiterbildung für pädagogische Fachkräfte und Assistenzkräfte
- Berichte und Broschüren
- FAQ Rechtsträger