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Ausnahmegenehmigungen und Anzeigen des ersatzweisen Einsatz als pädagogische Fachkraft

Anträge zur Ausnahme von der Besuchspflicht einer Kindergartengruppe können von Eltern und Erziehungsberechtigten über nachstehendes Online-Formular gestellt werden.
Auch für Rechtsträger stehen Online-Formulare zur Ausnahmegenehmigung gemäß § 3 Personaleinsatz- und Gruppengrößenverordnung und zur Anzeige einer länger dauernden Verwendung von Personal gemäß § 17 Abs. 2 KBBG zur Verfügung.

Ausnahmegenehmigung gemäß § 3 iVm § 1 Personaleinsatz- und Gruppengrößenverordnung


Anzeige einer länger dauernden Verwendung von Personal gemäß § 17 Abs. 2 KBBG