Pädagogische Informationen
Ausnahme von der Besuchspflicht einer Kindergartengruppe
- Formular zur Ausnahme von der Besuchspflicht einer Kindergartengruppe
- Informationsblatt für Erziehungsberechtigte zur Ausnahme von der Besuchspflicht einer Kindergartengruppe
Ausnahmegenehmigung gemäß § 3 iVm § 1 Personaleinsatz- und Gruppengrößenverordnung
- Formular zur Ausnahmegenehmigung gemäß § 3 iVm § 1 Personaleinsatz- und Gruppengrößenverordnung
- Anzeige einer länger dauernden Verwendung von Personal gemäß § 17 Abs. 2 KBBG
Pädagogische Grundlagendokumente
- Bundesländerübergreifender BildungsRahmenPlan
- Bildungsplan - Anteil zur sprachlichen Förderung in elementaren Bildungseinrichtungen
- Werte leben, Werte bilden. Wertebildung in der frühen Kindheit
- Modul für das letzte Jahr in elementaren Bildungseinrichtungen
- Leitfaden zur sprachlichen Bildung und Förderung am Übergang von elementaren Bildungseinrichtungen in die Volksschule
Informationen zu Ernährung und Gesundheit
Pflegerische Hilfstätigkeiten
- Abgrenzung ärztliche Tätigkeiten und pflegerische Tätigkeiten
- Informationsblatt für pflegerische Hilfstätigkeiten und ärztliche Tätigkeiten
- Pflegerische Hilfstätigkeiten – Formular
Gesundheit
- Beschäftigungsverbote werdender Mütter auf Grund von Infektionskrankheiten bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen
- Merkblatt Beschäftigungsverbot für schwangere Dienstnehmerinnen
- Impfempfehlungen für Personen in der Kinderbetreuung
- Informationsschreiben für Eltern über Masern und kostenfreie Kinderimpfungen
- Kaliumjodidtabletten - Merkblatt
- Kaliumjodidtabletten Einnahme - Einverständniserklärung
- LeiLa Leitfadensammlung Kinderbetreuung
Ernährung
- Leitlinie für die Gemeinschaftsverpflegung AKS
- Qualitätsstandard für die Verpflegung im Kindergarten
- Wegweiser gemeinsam essen 2019 2
Unterstützung elementarpädagogisches Personal
- Information zu ifs Unterstützung elemtarpädagogisches Personal (UeP)
- ifs Unterstützung elementarpädagogisches Personal (UeP)
Beobachtung, Dokumentation und Planung
KiDiT® (Kinder Diagnose Tool)
- Auftaktveranstaltung der flächendeckenden Einführung der Beobachtungsdokumentation mit KiDiT® 18. & 19.06.2024 Vorarlberg
- KiDiT® Merkblatt
- Aushang - Wir arbeiten mit KiDiT
- Fortbildung KiDiT - Beobachtung und Dokumentation professionell gestalten
Informationen Konzepterstellung Kinderschutz
- Leitfaden Kinderschutzkonzept
- Leitfaden Kinderschutzkonzept für Organisationen der außerschulischen Jugendarbeit
Sprache - Unterlagen zur Erfassung von Sprachkompetenzen
Seit dem Betreuungsjahr 2019/20 ist ein bundesweit einheitliches Instrument zur Erfassung der Sprachkompetenz in der Bildungssprache Deutsch von Kindern österreichweit verpflichtend in geeigneten elementaren Bildungseinrichtungen einzusetzen. Die beiden dafür zur Verfügung stehenden Varianten "BESK KOMPAKT" (für Kinder mit Deutsch als Erstsprache) und "BESK-DaZ KOMPAKT" (für Kinder mit Deutsch als Zweitsprache) wurden vom Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) gemeinsam mit einer Fachexpertin erarbeitet:
Materialien zum BESK KOMPAKT
- Anleitung zum BESK KOMPAKT
- Beobachtungsbogen zur Erfassung der Sprachkompetenz von Kindern mit Deutsch als Erstsprache (BESK KOMPAKT)
- Übergabeblatt DaE
Materialien zum BESK-DaZ KOMPAKT
- Anleitung zum BESK-DaZ KOMPAKT
- Erklärungsvideo BESK-DaZ KOMPAKT
- Beobachtungsbogen zur Erfassung der Sprachkompetenz von Kindern mit Deutsch als Zweitsprache (BESK-DaZ KOMPAKT)
- Übergabeblatt DaZ
Informationen zu BESK KOMPAKT / BESK-DaZ KOMPAKT
- Hilfestellung zu Methoden in Sprachbereichen
- bmbwf: offizieller Erlass Übergabeblatt ab 2019/20
- bmbwf: Beilage zum Erlass – Erläuterungen und Leseart Übergabeblätter
- Überblick Beobachtungszeiträume Sprachbereiche Kriterienliste
Materialien zur SPEZIFISCHEN SPRACHFÖRDERUNG
- Leitideen zur praktischen Umsetzung der spezifischen Sprachförderung
- Vorlage Umsetzung Praxisbeispiel
- Begriffserklärungen
Allgemeine Materialien
- Mehrsprachiger Elternratgeber „Sprich mit mir und hör mir zu!" von "okay.zusammen leben"
- Frühe Sprach- und Leseförderung "Bitte lies mir vor! VORlesen - eine unverzichtbare Bildungschance unserer Kinder"
- Bildungsplan - Anteil zur sprachlichen Förderung in elementaren Bildungseinrichtungen
- 5 Bausteine umfassender sprachlicher Bildung
Übergang von den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in die Schule
- Modul für das letzte Jahr in elementaren Bildungseinrichtungen
- Übersicht: Von der KBBE in die Schule
- Transitionsprotokoll
- Begleitschreiben Transitionsprotokoll
- Prozessgestaltung des Übergangs vom Kindergarten in die Schule für Kinder mit diagnostizierter Beeinträchtigung
- Bildungsdirektion Vorarlberg
- Förderkatalog zum Schuleingang
Aufnahme von ukrainischen Kindern in die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
Evaluierung für KBBE
Leitfäden und Links
- LEILA - Leitfadensammlung für Kinderbetreuungseinrichtungen und Spielgruppen des Landes Vorarlberg
- Wert des Kindergartens für die Entwicklung des Kindes
- Verpflichtendes Beratungsgespräch mit Eltern
- Merkblatt zur Allergeninformationsverordnung für Schulen und Kindergärten
- Sicheres Vorarlberg
- aks - Gesundheit GmbH
- Verkehrerziehung Vorarlberg
- Bildungsmedien
- Charlotte Bühler Institut
- Kindertagesheimstatistik - Land Vorarlberg
- Kindertagesheimstatistik - Bundesministerium
- Vorarlberger Gemeindeverband
- Checkliste zur Auswahl externer Expert/innen in elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen
- Leitfaden zur Auswahl externer Expert/innen in elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen
- MINT Vorarlberg
- Digitale Medienbildung
Leitungstreffen 2024
Kontaktdaten
Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 22105
F +43 5574 511 922195
bildung.gesellschaft@vorarlberg.at
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.