Wohnbeihilfe - Übersicht
Wohnen für alle - leistbar und sozial gerecht
Wohnen ist ein Grundbedürfnis und ein wesentlicher Aspekt der Lebensqualität. Die Wohnbeihilfe unterstützt die Wohnkosten mit dem Ziel, den Wohnungsaufwand, welcher durch die Errichtung, den Ankauf, die Anmietung oder Sanierung von Eigenheimen oder Wohnungen für den Eigenbedarf entstanden ist, zu lindern. Ergänzend zur Wohnbauförderung ist die Wohnbeihilfe eine weitere soziale Leistung und prüft die Haushaltssituation.
Die Wohnbeihilfe errechnet sich aus dem anrechenbaren Wohnungsaufwand (Miete oder Kreditrückzahlungen für die Wohnraumschaffung bzw. -sanierung) abzüglich des zumutbaren Wohnungsaufwands (abhängig vom Haushaltseinkommen).
Weiterführende Informationen zur Wohnbeihilfe finden Sie unter folgenden Artikeln
- Wohnbeihilfe - Voraussetzungen
- Wohnbeihilfe - Wie wird gefördert?
- Wohnbeihilfe - Wann wird nicht gefördert?
sowie in der aktuellen Wohnbeihilfe-Broschüre und der aktuell gültigen Wohnbeihilferichtlinie.
Außerdem können Sie sich mit unserem Wohnbeihilferechner bereits vorab unverbindlich einen Überblick über die Höhe einer möglichen Förderung machen.
Formulare
Wohnbeihilfe - Informationsblatt zum Antrag.dotx (0.05 MB) Wohnbeihilfe - Antrag.dotx (0.05 MB) Wohnbeihilfe - Beiblatt weitere Wohnungsmitglieder.dotx (0.05 MB) Wohnbeihilfe - Mietbestätigung.dotx (0.05 MB) Wohnbeihilfe - Bestätigung über die Abtretung der Wohnbeihilfe an den Vermieter.dotx (0.05 MB) Wohnbeihilfe - Kreditbestätigung.dotx (0.05 MB) Wohnbeihilfe - Bankbestätigung.docx (0.05 MB)Zuständige Stelle
Antragsformulare erhalten Sie beim Wohnsitzgemeindeamt oder bei der Abteilung Wohnbauförderung im Amt der Landesregierung oder hier in der Downloadbox Formulare.
Beachten Sie bitte die Hinweise im Informationsblatt und legen Sie Ihrem Antrag u.a. die Mietbestätigung und den Mietvertrag, Kreditbestätigung, Einkommensnachweise und Versicherungsdatenauszug der Krankenkasse (nur kopierte Unterlagen) bei.
Die Antragsformulare sind mit aktuellen Unterlagen beim Wohnsitzgemeindeamt abzugeben.
Die Bearbeitung erfolgt durch die Abteilung Wohnbauförderung im Amt der Vorarlberger Landesregierung.
Die Wohnbeihilfe wird frühestens im Monat der Antragsstellung gewährt und setzt den Bezug der Wohnung durch die Förderungswerberin bzw. den Förderungswerber voraus. Die Auszahlung erfolgt jeweils am Monatsende.
Sollten Sie Probleme mit dem Download der aktuellsten Formulare haben kann das daran liegen, dass Sie eine ältere Word-Version verwenden. Hier können Sie sich den Kompatibilitäts-Pack herunterladen, welcher das Öffnen der Formulare auch mit älteren Word-Versionen ermöglichen sollte. Außerdem finden Sie alle Formulare auch im Pdf-Format in unserer Formularsammlung.
Kontaktdaten
Wohnbauförderung
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 8080
F +43 5574 511 923495
Kundenverkehr:
Persönliche Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Telefonischer Kontakt bzw. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.