Vorarlberger Landes-Abfallwirtschaftsplan - 4. Fortschreibung (Änderung) sowie Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP)
Gemäß § 5 Abs. 1 Landes-Abfallwirtschaftsgesetz (L-AWG) hat die Landesregierung zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Gesetzes einen Abfallwirtschaftsplan zu erstellen. Derzeit ist der Vorarlberger Landes-Abfallwirtschaftsplan (V-LAWPl) aus dem Jahr 2017 in Kraft.
Die Landesregierung hat spätestens alle fünf Jahre zu prüfen, ob der aktuelle Landes-Abfallwirtschaftsplan (V-LAWPl) aufgrund einer wesentlichen Änderung der für die Abfallwirtschaftsplanung bedeutsamen Verhältnisse anzupassen ist. Erforderlichenfalls ist der Abfallwirtschaftsplan anzupassen. Seit der letzten Änderung des V-LAWPl haben sich die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in wesentlichen Punkten dynamisch entwickelt.
Vor diesem Hintergrund startet das Land Vorarlberg, vertreten durch die Abteilung Umwelt- und Klimaschutz (IVe), eine Fortschreibung (Änderung) des derzeitigen V-LAWPl.
Zur 4. Fortschreibung des V-LAWPl wird, wie bereits bei vergangenen Fortschreibungen, eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt. Rechtsgrundlage für die SUP ist § 5 Abs. 2 L-AWG iVm § 10a ff RPG, die in Umsetzung der SUP-Richtlinie der EU festgelegt wurden. Damit sollen Umweltaspekte neben wirtschaftlichen und sozialen Aspekten gleichrangig in den V-LAWPl integriert werden. Bei der SUP werden die Umweltbehörden und die Öffentlichkeit beteiligt. Die Abteilung Umwelt- und Klimaschutz (IVe) übernimmt im Prozess die Federführung/Koordination. Zur fachlichen Unterstützung wird ein einschlägiges technisches Büro beigezogen.
Der fortgeschriebene V-LAWPl wird im Wesentlichen Folgendes enthalten:
- eine Erhebung und Bewertung des Ist-Zustands der Vorarlberger Abfallwirtschaft zum Stichtag 31.12.2022 (Abfallaufkommen im Sinne von § 5 Abs. 1 lit a L-AWG und der Anlagen nach § 12 L-AWG),
- eine Prognose der Entwicklung des Abfallaufkommens im Sinne der lit a),
- eine Prüfung der bisher bestehenden Grundsätze und Ziele der Abfallbewirtschaftung im Land (Stand 3. Fortschreibung) und darauf aufbauend eine Anpassung derselben sowie
- mögliche Maßnahmen zur Erreichung der Ziele und Grundsätze im Sinne der lit c), wobei der Beurteilungsrahmen 5 - 10 Jahre - das heißt, ein bis zwei Perioden - umfasst.
Dazu sollen folgende Fragen beantwortet werden:
- Ist-Situation: Wie stellt sich die Ist-Situation im Land dar (je Fraktion bzw. Sammelart)? Wie hat sich die Aufhebung der Einzugsbereichsregelung ausgewirkt?
- Trendentwicklung: Wie wird sich das Abfallaufkommen in den nächsten 5-10 Jahren entwickeln? Gibt es Handlungsbedarf?
- Entsorgungssicherheit: Sind hinsichtlich der Entsorgungssicherheit in Vorarlberg betreffend Bio- und Restabfälle aus der kommunalen Sammlung Maßnahmen notwendig?
- Altstoffsammlung: Welche Altstoffe sollen weiterhin getrennt gesammelt werden? Wie soll die Sammlung erfolgen? Hier soll insbesondere auf den gesetzlichen Bestimmungen zum Pfand auf Einweggetränkeverpackungen sowie auf den Ergebnissen des landesseitigen Stakeholderdialoge im Rahmen der Umsetzung der Verpackungsverordnung aufgesetzt werden.
- Abfallvermeidung: Kann das Abfallaufkommen in Vorarlberg durch verstärkte Abfallvermeidungsaktivitäten reduziert werden? Wenn ja, welche Abfallvermeidungsmaßnahmen sollen gesetzt werden? Wer ist für die Umsetzung verantwortlich bzw. kann verbindliche Lenkungsmaßnahmen setzen?
- Stoffliche Verwertung: Kann die stoffliche Verwertung der Abfälle weiter optimiert werden? Wenn ja, für welche Abfälle und wie? Wer ist für die Umsetzung verantwortlich bzw. kann verbindliche Lenkungsmaßnahmen setzen?
- Bodenaushub und Baurestmassen: Besteht Handlungsbedarf für das Land Vorarlberg im Sinne des § 12 L-AWG?
- Anlagenbedarf und -kapazitäten: Werden in Vorarlberg im Hinblick auf § 12 L-AWG über die lit g) hinaus neue Abfallbehandlungsanlagen oder -erweiterungen benötigt? Welche Anlagenart und -kapazität wäre ggf. notwendig?
- Kreislaufwirtschaft: Besteht ein Handlungsbedarf im Hinblick auf das seitens des Bundes beschlossene Kreislaufwirtschaftspaket sowie die zu erwartenden europäischen Regelungen zu Textilabfällen und Lebensmittelabfällen. Zu berücksichtigen sind in diesem Zusammenhang auch weitere mögliche sinnvolle Handlungsfelder wie ins besonders Re-Use (Second-Hand, Reparatur-Cafe), Reduktion von Lebensmittelabfällen sowie Urban City Mining.
Beteiligung der Öffentlichkeit und der relevanten Akteure der Vorarlberger Abfallwirtschaft:
Damit zur 4. Fortschreibung des V-LAWPl ein möglichst breiter Konsens gefunden wird und die vorgesehenen Maßnahmen aus verschiedenen Blickwinkeln abgesichert sind, werden die Öffentlichkeit und die relevanten Akteure der Vorarlberger Abfallwirtschaft eingebunden. Die Beteiligung bei Planfortschreibung und SUP soll die Qualität des V-LAWPl sichern, den Interessenausgleich fördern und die akkordierte Umsetzung des V-LAWPl erleichtern.
Die Beteiligung erfolgt in zwei Intensitätsstufen:
Stufe 1: Kooperative Beteiligung der „Umweltbehörden iwS“ (UW-St) und der vom V-LAWPl betroffenen organisierten Öffentlichkeit (Öff org)
Stufe 2: Informative und konsultative Beteiligung der breiten Öffentlichkeit (Öff), der politischen Parteien, anderer betroffener Verwaltungsstellen im Land Vorarlberg, des Vorarlberger Gemeindeverbands sowie benachbarter Länder und des Bundes
Stufe 1: Kooperative Beteiligung der „Umweltbehörden iwS“ (UW-St) und der vom V-LAWPl betroffenen organisierten Öffentlichkeit (Öff org)
Die Stellen und Organisationen, die von der 4. Fortschreibung des V-LAWPl inkl. SUP am stärksten betroffen sind, werden von Anfang an beteiligt. Sie werden in das "SUP-Team" eingeladen und können in der "Durchführungsphase" im Rahmen von drei Workshops an allen darin umfassten Prozessschritten als gleichberechtigte Teammitglieder mitarbeiten.
Das SUP-Team soll so weit wie möglich Konsens zur 4. Fortschreibung des V-LAWPl finden und die darin enthaltenen Maßnahmen mittragen. Sollte nicht zu allen Punkten Übereinstimmung gefunden werden können, werden die Dissenspunkte mit Begründung und die Mehrheitsmeinungen dokumentiert. Das SUP-Team ist ein fachliches Gremium zur Beratung der politischen Entscheidungsträger.
In das SUP-Team werden folgende Stellen und Organisationen eingeladen (neben der Abteilung Umwelt- und Klimaschutz (IVe), Fachbereich Abfallwirtschaft als federführende Stelle):
Verwaltung:
- Abteilung IVe - Umwelt- und Klimaschutz, Fachbereich Naturschutz
- Abteilung Va - Landwirtschaft und ländlicher Raum
- Abteilung VIa - Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten, Fachbereich Energie und Klimaschutz
- Abteilung VIIa - Raumplanung und Baurecht
- Abteilung VIId - Wasserwirtschaft, Fachbereich Gewässerschutz
- Umweltinstitut - Fachbereiche Lufthygiene und Bodenschutz
Betroffene Interessensgruppen (organisierte Öffentlichkeit):
- Vorarlberger Gemeindeverband, Bereich Abfall und Umwelt
- Naturschutzanwaltschaft Vorarlberg
- Wirtschaftskammer Vorarlberg, Wirtschaftspolitik
- Wirtschaftskammer Vorarlberg, Fachgruppe Abfallwirtschaft
- Landwirtschaftskammer Vorarlberg
- Wirtschafts-Standort Vorarlberg GmbH
- Industriellenvereinigung Vorarlberg
- Arbeiterkammer Vorarlberg
Aufgabe der SUP-Teammitglieder ist es, fachliche Beiträge und Vorschläge aus der Sicht ihrer Stelle oder Organisation einzubringen, deren Standpunkte in den Workshops verbindlich zu vertreten und an der Konsensfindung zur 4. Fortschreibung des V-LAWPl mitzuwirken. Die beteiligten Interessengruppen fungieren als Schnittstelle zur breiten Öffentlichkeit. Bei Bedarf können zu Detailfragen auch andere Fachabteilungen des Amts der Vorarlberger Landesregierung eingeladen werden.
Der Prozess wird voraussichtlich ein Jahr dauern (vgl Ablaufplan).
Die SUP-Workshops finden an folgenden Terminen statt:
1. WS: Mi., 21.02.2024, 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
2. WS: Di., 14.05.2024, 09:00 Uhr - 16:00 Uhr / Mi., 15.05.2024, 09:00 Uhr - 15:30 Uhr
3. WS: Mo., 24.06.2024, 09:00 Uhr - 17:00 Uhr / Di., 25.06.2024, 09:00 Uhr - 12:30 Uhr
Sämltliche relevanten Dokumente (wie zB. Tagesordnungen, Präsentationen und Protokolle zu den SUP-Workshops) und Stellungnahmen zum Prozessablauf werden auf dieser Internetseite des Landes Vorarlberg (www.vorarlberg.at/v-lawpl2024) im Bereich "Downloads" zur Verfügung gestellt.
Stufe 2: Informative und konsultative Beteiligung der breiten Öffentlichkeit (Öff), der politischen Parteien, anderer betroffener Verwaltungsstellen im Land Vorarlberg, des Vorarlberger Gemeindeverbands, benachbarter Länder sowie des Bundes ("SUP-Stellungnahmegruppe")
Folgende Gruppen bzw. Stellen werden an der 4. Fortschreibung des V-LAWPl inkl. SUP im Wege von Informationen und Stellungnahmemöglichkeiten beteiligt:
- die breite Öffentlichkeit
- die im Vorarlberger Landtag vertretenen politischen Parteien
- andere betroffene Verwaltungsstellen im Land Vorarlberg, z.B. die Abteilungen für Forstwesen, Sanitätsangelegenheiten, Gesellschaft und Soziales, Raumplanung und Baurecht, Veterinärangelegenheiten, Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten, Vermögensverwaltung und Finanzangelegenheiten
- der Vorarlberger Gemeindeverband
- die benachbarten Länder (Tirol, Bayern, Baden-Württemberg, Fürstentum Liechtenstein, Zürich, St. Gallen, Thurgau, Graubünden und Glarus)
- das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
Die "SUP-Stellungnahmegruppe" wird am Ende der Durchführungsphase über das Vorliegen der Zwischenergebnisse informiert und kann zum "Entwurf zur 4. Fortschreibung des V-LAWPl" Stellung nehmen.
Die Möglichkeit zur Einsicht- und Stellungnahme wurde für den Zeitraum von 9. September 2024 bis 15. Oktober 2024 festgelegt.
Die notwendigen Informationen sind auf dieser Internetseite des Landes Vorarlberg (www.vorarlberg.at/v-lawpl2024) im Bereich "Downloads" zu finden.
Der Entwurf des neuen Vorarlberger Landes-Abfallwirtschaftsplanes wird weiters zur allgemeinen Einsicht und Stellungnahme auf dem Veröffentlichungsportal der Vorarlberger Landesregierung im Internet (Fundstelle: Veröffentlichungen nach dem Landes-Abfallwirtschaftsgesetz (vorarlberg.at)) veröffentlicht.
Die Unterlagen können auch in der Abteilung (IVe) Umwelt- und Klimaschutz, Fachbereich Abfallwirtschaft im Amt der Vorarlberger Landesregierung eingesehen werden.
Wichtige Prozessschritte, wie der Beginn und die Dauer der "Stellungnahmerunde" sowie der "Beschluss des V-LAWPl" durch die Landesregierung, werden zusätzlich im Amtsblatt des Landes Vorarlberg und in den wichtigsten Vorarlberger Tagesprintmedien kundgemacht!
Kundmachung der 4. Fortschreibung des V-LAWPl:
Nach der Beschlussfassung wird die von der Landesregierung genehmigte 4. Fortschreibung des V-LAWPl mit einer zusammenfassenden Erklärung auf dieser Internetseite des Landes Vorarlberg (www.vorarlberg.at/v-lawpl2024) im Bereich "Downloads" zugänglich gemacht.
Kontaktdaten
Umwelt- und Klimaschutz (Fachbereich Abfallwirtschaft)
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 26605
F +43 5574 511 926695
abfallwirtschaft@vorarlberg.at
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.