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Vorarlberger Landes-Abfallwirtschaftsplan 2017 - 3. Fortschreibung

Im Jahr 2017 wurde die 3. Fortschreibung zum Vorarlberger Landes-Abfallwirtschaftsplan erstellt.
Die Erstellung erfolgte im Zuge einer strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP-Prozess).
Hier erhalten Sie eine Zusammenfassung der Inhalte.

I. Rechtsgrundlage, Grund der Fortschreibung und Betrachtungsumfang

Nach dem Landes-Abfallwirtschaftsgesetz (L-AWG) ist bei wesentlichen Änderungen der Rahmenbedingungen in der Abfallwirtschaft des Landes eine Fortschreibung des Landes-Abfallwirtschaftsplans (L-AWP) vorzunehmen. Änderungen haben sich insbesondere durch die Aufhebung der Einzugsbereichsregelung und diverser Ausschreibungen des Umweltverbandes (Rest- und Bioabfallsammlung und -verwertung) ergeben.

Der L-AWP hat einen Betrachtungsrahmen von 10 Jahren, wobei nach 5 Jahren ein Monitoringbericht zu erstellen ist. Er soll auf sehr hoher Ebene einen generellen Überblick über die Stoffströme im Land geben. Betrachtet wird jedoch nur jener schmale Teil, für den nach dem L-AWG eine Rechtsgrundlage für das Land und die Gemeinden besteht (im Wesentlichen kommunale Systemabfuhr aus Haushalten und dem Kleingewerbe); die Bewirtschaftung aller anderen Fraktionen (zB Verpackungs- und Produktionsabfälle) sowie die Abfallwirtschaftstechnik und Bereiche des Stoffstrommanagements (zB Mehrwegsysteme, Im-/Exporte) sind im Bundesabfallwirtschaftsplan zu beschreiben.

In der Diskussion aufgefallene Querschnittsmaterien wurden in der Fortschreibung angesprochen (Pyrotechnik, Kunststoffe in der Landwirtschaft, Neophyten).

II. SUP Prozess (Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung)

Der SUP-Prozess ist zweistufig angelegt: zunächst erfolgt(e) im Rahmen einer kooperativen Beteiligung der „Kern-Stakeholder“ (fachlich betroffene Landesdienststellen, Naturschutzanwaltschaft als Vertreterin der NGOs, WKV Gesamtwirtschaft und Fachgruppe, LWK, AK, IV) die Erarbeitung eines Entwurfes zur Fortschreibung des L-AWP.

Dieser wird dann für die breite Öffentlichkeit, die Politik sowie diverse Fachstellen im In- und Ausland zur Stellungnahmemöglichkeit  aufgelegt. Die Stellungnahmen werden eingearbeitet bzw kommentiert und der Regierung eine Endversion zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt.

Der gesamt Prozess ist auf der Webseite der Fachabteilung dokumentiert und werden alle relevanten Dokumente veröffentlicht.

III. Planungs- und Bewertungsüberlegungen

Mit dem Ende der Einzugsbereichsregelung für Restabfall (Andienungspflicht an das AWIZ Königswiesen Lustenau/Fußach) und der daraus resultierenden Ausschreibung der Sammlung und Behandlung von Restabfällen aus der Systemabfuhr durch den Umweltverband haben sich maßgebliche Rahmenbedingungen geändert. Auch andere Fraktionen wurden im Rahmen von Ausschreibungen langfristig vergeben und es hat sich bei der Abfallbewirtschaftung ganz allgemein der Stand der Technik weiter entwickelt.

Bei der Bewertung wurde ein möglichst einfaches, nachvollziehbares bzw transparentes Ampelmodell gewählt. Dieses reicht aus, um einen etwaigen Handlungsbedarf festzustellen und Maßnahmen und Ziele zu definieren. Problemfelder können sich aus rechtlicher aber auch aus faktischer Sicht ergeben. Es wurde für jede Fraktion der Ist-Zustand beschrieben und dieser sowie die prognostizierte Entwicklung in rechtlicher und abfalltechnischer Sicht bewertet (Trendszenario). Daraus wurde dann der Handlungsbedarf abgeleitet sowie Maßnahmen und Ziele beschrieben.

IV. Fraktionsspezifische Planungen

Insgesamt wurden 19 unterschiedliche Fraktionen/Stoffströme untersucht. Wesentlich für die Auswahl war eine - zumindest generelle - Zuständigkeit des Landes bzw der Gemeinden sowie eine historische Fortführung der bisherigen Pläne und der Abfallwirtschaftsstatistik. Effektive Lenkungsmöglichkeiten stehen dem Land freilich idR nur in sehr beschränktem Umfang zur Verfügung.

Überwiegend zeigte sich, dass die Stoffströme im Land gut organisiert sind und sich die bisher getroffenen Maßnahmen bewähren; dies gilt vor allem für die wichtigen Fraktionen Restabfall und Sperrmüll, Alttextilien, Problemstoffe und Bodenaushub; des Weiteren aber auch generell für die Gruppe der Altstoffe.

Die Maßnahmen beziehen sich daher im Wesentlichen - unter laufender Beobachtung der Entwicklung sowie periodischer (Sortier-)Analysen - auf die Aufrechterhaltung der hohen Sammel- und Trennquote durch Information über Abfallvermeidung der Öffentlichkeit und Bewusstseinsbildung über abfallwirtschaftliche Zusammenhänge. Zukünftig wird dem ReUse Gedanken große Bedeutung zukommen.

V. Identifizierte, zukünftig potentiell problematische Fraktionen

Kein Stoffstrom musste der Kategorie Rot, dh unmittelbarer Handlungsbedarf auf Grund bereits bestehender Probleme, zugeordnet werden.

Drei Fraktionen wurden jedoch als zukünftig potentiell problematisch identifiziert (Kategorie Gelb). Bei diesen sind frühzeitig unter Einbeziehung der zuständigen Stellen Maßnahmen zu setzen.

Bei den Querschnittsmaterien soll eine fachliche Diskussion unter Beteiligung der Abfallwirtschaftsabteilung angestoßen werden.

 

  1. Klärschlamm aus der kommunalen Abwasserreinigung

Die Verwertung dieser Fraktion befindet sich abermals in einem Umbruch. Behandelte Klärschlämme werden derzeit als Dünger in der Landwirtschaft verwertet; dies entspricht dem Gedanken der Kreislaufwirtschaft und ersetzt den Einsatz von Kunstdünger. Es ist jedoch in den nächsten Jahren mit einer stark abnehmenden stofflichen Verwertungsmöglichkeit zu rechnen. Desweiteren ist der Markt derzeit eher kleinräumig strukturiert. Es soll daher die Entwicklung der technischen Behandlungsmöglichkeiten beobachtet und für die Rahmenbedingungen in Vorarlberg bewertet werden. Desweiteren sind spätestens im Monitoringbericht die Möglichkeiten der Phosphorrückgewinnung auf eine großtechnische Anwendbarkeit hin zu evaluieren.

  1. Bioabfall (getrennte Sammlung biologisch abbaubarer Küchenabfälle und Speisereste aus Haushalten)

Die gesamte Fraktion wird in einer Anlage im Land behandelt und das dabei anfallende flüssige Substrat im Sinne der Kreislaufwirtschaft als Dünger in der Landwirtschaft ausgebracht. Entsprechend den Ausführungen zur Verwertung von Klärschlammdünger ist in den nächsten Jahren mit einer Einschränkung der in der Landwirtschaft verwertbaren Mengen zu rechnen. Neben der Unterstützung von Kampagnen zur Reduktion der verwertbaren Lebensmittel und der Störstoffe im Bioabfall beteiligt sich die Fachabteilung an der Risikobewertung für die landwirtschaftliche Verwertung und beruft eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung von Alternativszenarien für die Verwertung des Flüssiganteils ein.

  1. Baurestmassen

Baurestmassen wurden in der Vergangenheit überwiegend recycelt. Dies entspricht den Intentionen der Kreislaufwirtschaft und der Ressourcenschonung und sollte jedenfalls beibehalten werden. Auf Grund des landesweiten Anfalles sowie der zur Verfügung stehenden Deponiekapazität kommt der rechtlichen Entwicklung, insbesondere der Deponieverordnung und der (neuen) Recycling-Baustoffverordnung große Bedeutung zu. Gerade letztere Regelung hat großen Einfluss auf die wieder eingesetzten Mengen. Dazu kommt, dass in der Fortschreibungsperiode verstärkt Materialien anfallen werden, die gar nicht oder nur schwer aufbereitbar sind. Neben einem Monitoring der anfallenden Mengen und der Deponierestkapazitäten sind in der Fortschreibungsperiode alternative Verwertungs- und Entsorgungswege zu erheben und zu evaluieren.

VI. Querschnittsmaterien

Im Rahmen des Prozesses wurden auch atypische Stoffströme diskutiert:  pyrotechnische

Gegenstände, Kunststoffe auf landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie Neophyten. Es handelt sich dabei jeweils um Querschnittsmaterien die nicht unmittelbar unter das (Landes-)Abfallrecht fallen und somit im Rahmen des L-AWP nicht im Detail behandelt werden können. Grundsätzlich wird jedoch empfohlen, dass sich die entsprechenden Fachabteilungen der einzelnen Thematiken annehmen.

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Umwelt- und Klimaschutz (Fachbereich Abfallwirtschaft)

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

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