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Väterkarenz

Eltern können selbst entscheiden, welcher Elternteil Karenz in Anspruch nimmt - der Rechtsanspruch auf Karenz besteht somit für beide Elternteile!

Familienfreundlich zu sein bedeutet uns in der Landesverwaltung sehr viel. Wir unterstützen unsere Mitarbeitenden in den Themen Elternschaft, Karenz, Wiedereinstieg und Vereinbarkeit.

In den letzten Jahren steigt der Anteil der Karenzierten in der Landesverwaltung stetig an und wir freuen uns über die sehr hohe Rückkehrquote unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zunehmend sind es auch die Väter, die eine Karenzzeit in Anspruch nehmen und sich auch danach die Familien- und Betreuungsarbeit mit ihrer Partnerin teilen. Zunehmend nehmen Väter eine Karenzzeit in Anspruch und teilen sich auch danach die Familien- und Betreuungsarbeit mit ihrer Partnerin. Die positiven Auswirkungen von partnerschaftlicher Aufteilung von Karenz und (Eltern)Teilzeit zwischen beiden Elternteilen auf allen Ebenen sind unumstritten. Um geschlechtsspezifischen Ungleichheiten in der Arbeits(zeit)teilung und hartnäckigen Rollenbildern entgegenzuwirken, setzen wir laufend auf bewusstseinsbildende Angebote für unsere Mitarbeitenden.

Kontaktdaten

Personal

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

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Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.

Weitere Informationen

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