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Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen

Förderung von Vorarlberger Nachwuchswissenschafter/innen

Für die Teilnahme von Vorarlberger Nachwuchswissenschafterinnen und -wissenschaftern an internationalen wissenschaftlichen Kongressen und Tagungen kann ein pauschaler Reisekostenzuschuss gewährt werden.

English version

Voraussetzungen:

  • Entsendung über eine Universität, Hochschule oder Forschungseinrichtung
  • Vortrag oder sonstige aktive Funktion (z.B. Präsentation, Moderation)
  • Teilnahme ist mit besonderen Kosten verbunden

Erforderliche Unterlagen

Benötigte Unterlagen - Ansuchen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Beilagen
  • Empfehlungsschreiben der betreuenden Professorin/des betreuenden Professors (bei Studierenden)

Benötigte Unterlagen - Abrechnung:

  • Bericht und Teilnahmebestätigung
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise in Höhe des Förderbetrags
  • Gesamtfinanzierungsnachweis (definitive Einnahmen und Ausgaben)
  • evtl. ergänzende Unterlagen (Tagungsunterlagen etc.)

Hinweise:

  • Gefördert werden können Reise- und Hotelkosten oder Kongressgebühren. Tagesgebühren od. ähnl. können nicht gefördert werden.
  • Die Landesförderung ist eine Abgangsförderung, d.h. es können nur Kosten gefördert werden, die nicht durch andere Einnahmen gedeckt werden können.

Termine und Fristen

Einreichfrist: rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung

Kosten und Zahlungen

  • Reisekostenzuschuss bis Euro 500,-
  • Zuschuss kann pro Antragsteller/in maximal alle 2 Jahre und insgesamt höchstens 3-mal gewährt werden

Auszahlung der Förderung:

  • nach Vorlage der Abrechnungsunterlagen

Rechtsgrundlagen

Kulturförderungsgesetz

Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung

Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten (siehe Downloads unten)

Kontaktdaten

Wissenschaft und Weiterbildung

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Römerstraße 24, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 22205

F +43 5574 511 922295

wissenschaft@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.