Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen
Förderung von Vorarlberger Nachwuchswissenschafter/innen
Für die Teilnahme von Vorarlberger Nachwuchswissenschafterinnen und -wissenschaftern an internationalen wissenschaftlichen Kongressen und Tagungen kann ein pauschaler Reisekostenzuschuss gewährt werden.
Voraussetzungen:
- Entsendung über eine Universität, Hochschule oder Forschungseinrichtung
- Vortrag oder sonstige aktive Funktion (z.B. Präsentation, Moderation)
- Teilnahme ist mit besonderen Kosten verbunden
Erforderliche Unterlagen
Benötigte Unterlagen - Ansuchen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Beilagen
- Empfehlungsschreiben der betreuenden Professorin/des betreuenden Professors (bei Studierenden)
Benötigte Unterlagen - Abrechnung:
- Bericht und Teilnahmebestätigung
- Rechnungen und Zahlungsnachweise in Höhe des Förderbetrags
- Gesamtfinanzierungsnachweis (definitive Einnahmen und Ausgaben)
- evtl. ergänzende Unterlagen (Tagungsunterlagen etc.)
Hinweise:
- Gefördert werden können Reise- und Hotelkosten oder Kongressgebühren. Tagesgebühren od. ähnl. können nicht gefördert werden.
- Die Landesförderung ist eine Abgangsförderung, d.h. es können nur Kosten gefördert werden, die nicht durch andere Einnahmen gedeckt werden können.
Termine und Fristen
Einreichfrist: rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung
Kosten und Zahlungen
- Reisekostenzuschuss bis Euro 500,-
- Zuschuss kann pro Antragsteller/in maximal alle 2 Jahre und insgesamt höchstens 3-mal gewährt werden
Auszahlung der Förderung:
- nach Vorlage der Abrechnungsunterlagen
Online-Formulare
Rechtsgrundlagen
Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung
Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten (siehe Downloads unten)
Kontaktdaten
Wissenschaft und Weiterbildung
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Römerstraße 24, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 22205
F +43 5574 511 922295
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.