Wochenend- und Feiertags- sowie Nachtfahrverbot für Lastkraftfahrzeuge
Straßenpolizeiliche Ausnahmebewilligung
Fahrverbote für Lastkraftfahrzeuge
Zur Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen und damit verbundenen Lärm- und Umweltbelastungen für die Bevölkerung wurden vom Gesetzgeber verschiedene Fahrverbote für Lastkraftfahrzeuge erlassen:
LKW-Wochenendfahrverbot
Dieses gilt an Samstagen von 15.00 Uhr bis 24.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr für
Lastkraftfahrzeuge mit Anhänger, wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht des Lastkraftwagens oder Anhängers mehr als 3,5 t beträgt oder
Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht mehr als 7,5 t beträgt.
LKW-Nachtfahrverbot
Dieses Fahrverbot gilt für nicht lärmarme Lastkraftfahrzeuge von mehr als 7,5 t in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr.
Ausnahmen der Fahrverbote
Ausnahmen von den genannten Fahrverboten sind nur zulässig, wenn ein erhebliches öffentliches Interesse besteht.
Zuständig für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung ist bei einer Fahrt innerhalb eines Bezirkes die Bezirksverwaltungsbehörde, ansonsten die Landesregierung.
Zur Online-Antragstellung der Ausnahmebewilligung:
- Betrifft die Fahrtstrecke auch ein anderes Bundesland, wird die Antragsstellung über die Anwendung WFV empfohlen! Die Wartezeit ist dadurch verkürzt!
Online-Formulare
Kontaktdaten
Verkehrsrecht
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Römerstraße 22, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 21205
F +43 5574 511 921295
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.