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Staatspreis für Innovation

Mit dem Staatspreis Innovation werden jährlich die innovativsten Unternehmen Österreichs ausgezeichnet. Die Vorauswahl findet in den Bundesländern statt. Vorarlberger Unternehmen können sich bis 15.3.2024 beim Amt der Vorarlberger Landesregierung für die Teilnahme bewerben.

Der Staatspreis für Innovation hat zum Ziel, die Innovationsaktivitäten der österreichischen Wirtschaft zu fördern. Dabei können von jedem Bundesland fünf Projekte für den Wettbewerb auf Bundesebene nominiert werden. Drei Projekte für den Staatspreis für Innovation, ein Projekt für den „ECONOVIUS“, der als Sonderpreis an ein kleines oder mittleres Unternehmen verliehen wird, das sich durch besonders hohe innovative Leistungen auszeichnet und ein Projekt für den „VERENA powered by VERBUND“. Dabei handelt es sich um einen Sonderpreis für ein Unternehmen, welches eine besondere Innovation im Bereich der Energiewirtschaft mit Forschungskooperation hervorgebracht hat.

 

Obwohl vom Land Vorarlberg und der Vorarlberger Wirtschaftskammer heuer kein Innovationspreis vergeben wird – dieser wird nur alle 2 Jahre ausgeschrieben – wird den Vorarlberger Unternehmerinnen und Unternehmern die Chance geboten, sich um den Staatspreis für Innovation zu bewerben.

 

Aus diesem Grund wird eine landesinterne Vorausscheidung nach den Kriterien des Staatspreises erfolgen. Eine unabhängige Jury, die sich aus Fachexperten und je einem Vertreter des Landes und der Wirtschaftskammer zusammensetzt, wird aus den eingereichten Projekten der Vorarlberger Bewerber um den Staatspreis für Innovation bzw. die Sonderpreise „ECONOVIUS“ sowie „VERENA powered by VERBUND“ eine Vorauswahl treffen. Des Weiteren werden die diesjährigen Teilnehmer am Staatspreis für Innovation bei der Ermittlung des Innovationspreises des Landes Vorarlberg im Jahr 2025 berücksichtigt.

 

Wer kann sich bewerben?
An dieser Vorausscheidung können Unternehmen mit Sitz in Vorarlberg teilnehmen, die innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt und auf den Markt gebracht haben. Die Umsetzung der Innovation sollte weitgehend abgeschlossen sein, zumindest erste Erfahrungen über die Auswirkungen der Innovation sollten bereits vorliegen.

 

Die Kriterien der Jury sind:

  • Neuheit des Produkts, Verfahrens oder der Dienstleistung
  • Unternehmerische Leistung
  • Auswirkungen auf den Markt
  • Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg
  • Volkswirtschaftliche Effekte, z.B. Arbeitsplätze, Technologietransfer
  • Ökologische Aspekte

Die Bewerbungen sind bis 15. März 2024 beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung VIa (Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten) einzureichen.

Die Jury wird im April 2024 die Entscheidung fällen, damit die Nominierung für den Staatspreis für Innovation termingerecht erfolgen kann. Die Preisverleihung findet im Herbst 2024 in Wien statt.

Weitere Kontaktinformationen

Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Mag. Astrid Keckeis, 05574/511-26115 oder astrid.keckeis@vorarlberg.at, gerne zur Verfügung.