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Schule und Zentrale Dienste

Schulkindbetreuung

Das Land engagiert sich seit vielen Jahren für ein qualitativ hochwertiges und gerechtes Bildungs- und Betreuungssystem, das jedem Kind in Vorarlberg die gleichen Chancen eröffnet. Durch die Angebote in der Schulkindbetreuung sollen die Familien in Vorarlberg eine verlässliche und leistbare Unterstützung erhalten, welche auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern.

Weitere Informationen finden Sie hier: Schulkindbetreuung in Vorarlberg

 

Schulveranstaltungen

Das Land gewährt Förderungen an Schülerinnen und Schüler der Pflichtschulen und der berufsbildenden mittleren land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen und Forstfachschulen in Vorarlberg, um diesen die Teilnahme an Schulveranstaltungen (z.B. Schulschiwoche, Wienwoche, etc.) trotz schwieriger Einkommenssituationen ihrer Eltern zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.

Weitere Informationen finden Sie hier: Förderung der Kosten für die Teilnahme an einer Schulveranstaltung

 

Zweitwohnsitz am Schulstandort

Das Land Vorarlberg gewährt sozial bedürftigen Schülern, die zum Zwecke des Schulbesuches einen Zweitwohnsitz am Schulstandort haben oder halbintern in einem Internat (Heim) untergebracht sind, eine Förderung. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Familieneinkommen.

Gefördert werden Schulkinder, welche 

1. die Schihauptschule Schruns oder
2. eine ganztägig geführte
  
 a) Polytechnische Schule,
   b) zumindest zwei Jahre dauernde mittlere oder höhere Schule, oder
   c) zumindest zwei Jahre dauernde Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht

in Österreich bzw. im grenznahen Ausland (bis 200 km), sofern in Vorarlberg und Tirol eine Schule mit gleichartigem Ausbildungsziel nicht vorhanden ist.

Die Fördervoraussetzungen können der Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung für die Förderung von Schulkindern mit Zweitwohnsitz am Schulstandort entnommen werden.

Förderansuchen sind schriftlich bis spätestens drei Monate nach Unterrichtsbeginn beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft mittels Antragsformular einzubringen.

Richtlinie: Zweitwohnsitz

Antragsformular: Antrag_Zweitwohnsitz

 

Nachhilfe

Das Land Vorarlberg gewährt Schülerinnen und Schülern mit schwieriger Einkommenssituation eine Förderung für Nachhilfeunterricht, sofern sie in zumindest einem Unterrichtsgegenstand mit „Nicht genügend“ beurteilt wurden.

Gefördert werden die Kosten von bis zu 15 Einheiten Nachhilfeunterricht in jedem in der Schulnachricht oder im Jahreszeugnis mit „Nicht genügend“ beurteilten Unterrichtsgegenstand. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Familiennettoeinkommen im Monat vor der Antragstellung.

Der Nachhilfeunterricht in den mit „Nicht genügend“ beurteilten Unterrichtsgegenständen muss innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Schulnachricht oder des Jahreszeugnisses bei einem Nachhilfeinstitut, welches auf der Homepage des aha empfohlen wurde (https://www.aha.or.at/nachhilfe) oder bei einem anderen anerkannten Nachhilfeinstitut besucht werden.

Das Ansuchen ist spätestens sechs Monate nach Erhalt der jeweiligen Schulnachricht bzw. des Jahreszeugnisses beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft (IIa) schriftlich mittels Antragsformular einzubringen.

Richtlinie: Nachhilfe

Antragsformular: Nachhilfe_Antragsformular_August 2022

 

Fahrtkosten für Pflichtschüler

Das Land Vorarlberg gewährt nach Gemeinden, die für die Beförderung von Pflichtschülern einen Gelegenheitsverkehr einrichten, zur teilweisen Deckung der Fahrtkosten eine Förderung. Die Förderung wird für den Transport von Pflichtschülern gewährt, deren Schulweg vom Wohnort bis zur Schule länger ist als zwei Kilometer. Für die Benützung von nicht öffentlichen Massenbeförderungsmitteln wird ein Fahrtkostenzuschuss nur dann gewährt, wenn die Benützung eines öffentlichen Massenbeförderungsmittels nicht möglich ist.

Der Antrag ist jeweils bis spätestens 31. Oktober für das ganze vergangene Schuljahr über das Onlineformular einzubringen. Dem Ansuchen ist eine Bestätigung über die Höhe des Finanzamtbeitrages und der eingehobenen Elternbeiträge beizulegen. Nähere Informationen und die Fördervoraussetzungen können der Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung für die Gewährung von Förderungen an die Gemeinden zu den Fahrtkosten für Pflichtschüler entnommen werden.

Richtlinie: Fahrtkosten

Onlineformular: Fahrtkosten für Pflichtschüler - Landesbeitrag (vorarlberg.gv.at)

 

Kontaktdaten

Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 22105

F +43 5574 511 922195

bildung.gesellschaft@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.