Richtlinie Wirtschaftsstrukturförderung im Rahmen von EFRE
Anträge, die im Rahmen der Wirtschaftsstrukturförderung EFRE-Mittel beantragen, werden in einem zweistufigen Verfahren abgewickelt. Wurde im Antrag „EFRE“ angekreuzt und von der Förderstelle signalisiert, dass die Voraussetzungen für eine EFRE-Förderung gegeben sein könnten, ist der EFRE-Antrag für Wirtschaftsstrukturförderung auszufüllen und mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Für die Beantragung und Förderabwicklung sind die unten angeführten Dokumente relevant.
Kontaktdaten
Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten
Postanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
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Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.