Die Ländliche Entwicklung in Vorarlberg
Die Ländliche Entwicklung (LE) ist ein zentrales Element der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Sie ist maßgebend für die Vitalität ländlicher Räume und kann als Motor zur Stärkung lebenswerter ländlicher Regionen bezeichnet werden.
Umgesetzt wird die „Ländliche Entwicklung“ als Unterstützungsinstrument für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum über sogenannte ländliche Entwicklungsprogramme. Diese zielen darauf ab, den ländlichen Raum als Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum ökologisch, wirtschaftlich und sozial aktiv zu gestalten.
Für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume in Vorarlberg stehen vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Mit dem Agrarumweltprogramm „ÖPUL“, dem Österreichischen Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft, werden eine umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen und das Tierwohl gefördert.
- Die Ausgleichszulage (AZ) stellt eine Zahlung für naturbedingte Nachteile zugunsten von landwirtschaftlichen Betrieben in Berggebieten dar und ist für die Vorarlberger Berglandwirtschaft von zentraler Bedeutung.
- Investitionen in die Weiterentwicklung der bäuerlichen Familienbetriebe, in die Verarbeitung und Vermarktung sowie Schulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten für die Landwirtinnen und Landwirte stellen weitere wesentliche Maßnahmen der Ländlichen Entwicklung dar.
- Mit dem LEADER-Schwerpunkt beinhaltet das Programm zudem ein wichtiges regionales Entwicklungsinstrument mit partizipativem Charakter. Die Menschen in den LEADER-Regionen können selbstständig entscheiden, welche Projekte unterstützt werden sollen.
Programmfinanzierung
Im Zeitraum 2023 – 2027 werden in Österreich mit der Umsetzung der Ländlichen Entwick-lungsprogramme im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik insgesamt rund 5,3 Milliarden Euro in die Entwicklung des ländlichen Raums investiert. Das entspricht rund einer Milliarde Euro pro Jahr in Österreich. Für das Bundesland Vorarlberg stehen davon rund 40 Millionen Euro jährlich, zur Verfügung.
Rund die Hälfte der Mittel stammt aus dem EU-Budget, konkret aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER). Diese EU-Mittel werden nach dem Prinzip der Kofinanzierung durch nationale Mittel von Bund und Ländern ergänzt.
Programmumsetzung
Die Programmumsetzung erfolgt unter Einbeziehung der Bundes- und Landesebene sowie der Zahlstelle AMA (Agrarmarkt Austria).
Für die Abwicklung von flächenbezogene Maßnahmen (z.B. ÖPUL, AZ) kann über ein Onlineportal der AMA jährlich ein Mehrfachantrag über sämtliche beantragte Flächenmaßnahmen eingereicht werden. Die Vorarlberger Landwirtschaftskammer ist bei der jährlichen Abwicklung der Mehrfachantrag-Flächen behilflich.
Anträge für Projektmaßnahmen werden nach einem Aufruf zur Einreichung oder einem festgesetzten Stichtag einem Auswahlverfahren unterzogen. Unter Anwendung von Auswahlkriterien werden die Anträge nach ihrer Qualität gereiht und in Abhängigkeit vom festgelegten Budget für den jeweiligen Auswahldurchgang für eine Förderung ausgewählt.
Weitere hilfreiche Unterlagen und Informationen finden Sie unter:
- Förderinfo (bmlrt.gv.at)
- Sonderrichtlinie GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 LE-Projektförderungen
- Entwicklung des ländlichen Raums (europa.eu)
Kontaktdaten
Landwirtschaft und ländlicher Raum
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Josef-Huter-Straße 35, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 25105
F +43 5574 511 925195
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.