Machbarkeitsstudie für die zukünftige Bewirtschaftung von Alttextilien in Österreich 2023
Im Auftrag von allen neun Bundesländern und mit Unterstützung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Sektion V, erstellte die pulswerk GmbH, Wien im Jahr 2023 die gegenständliche Machbarkeitsstudie über die zukünftige Bewirtschaftung von Alttextilien in Österreich.
Die Studie beschreibt für Österreich die bestehende Bewirtschaftungspraxis, entwirft Szenarien für die künftige Bewirtschaftung von Alttextilien im Rahmen einer kommenden erweiterten Herstellerverantwortung und formuliert Handlungsempfehlungen für Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Abfallwirtschaft.
Einleitung
Die Produktion und der Verbrauch von Textilerzeugnissen nehmen weiter zu, ebenso wie ihre Auswirkungen auf das Klima, den Wasser- und Energieverbrauch und die Umwelt. Die weltweite Textilproduktion hat sich zwischen 2000 und 2015 nahezu verdoppelt und der Verbrauch von Bekleidung und Schuhen wird bis zum Jahr 2030 voraussichtlich um 63 % von derzeit 62 Mio. t auf 102 Mio. t im Jahr ansteigen (EU COM 2023). Pro Tonne produzierter Textilien werden etwa 15 bis 35 Tonnen CO2eq erzeugt. In der EU werden durch den Konsum von Textilien jährlich 654 kg an CO2eq pro Person generiert. (Luptacik et al. 2021)
Die EU-Kommission hat im März 2022 ihre Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien mit dem Anspruch veröffentlicht, den Sektor umweltverträglicher und wettbewerbsfähiger zu machen. Textilien sollen qualitativ hochwertiger werden. Unter anderem stehen die Wiederverwendung, Reparatur und Recycling von Textilerzeugnissen im Fokus.
Im Sommer 2023 wurde ein Vorschlag zur Überarbeitung der AbfallrahmenRL vorgelegt (EU COM 2023). Die Inhalte gehen weit über die dzt. Bestimmungen im AWG, wie insbes. die Einführung der Pflicht zur getrennten Erfassung von Textilabfällen1 mit 1.1.2025, hinaus. U.a. handelt es sich auch um Vorschläge für EU-weit harmonisierte Vorschriften für die erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien mit umweltbezogener Gebührenstaffelung.
Im Rahmen eines Stakeholderdialogs wurde deutlich sichtbar, dass dieser veränderte Rechtsrahmen auf Österreich Auswirkungen haben wird, aber unklar ist welche. Diese Abfallfraktion ist gerade eines der Topthemen im Abfallwirtschaftssektor. Die Sammlung dieser nicht-gefährlichen Siedlungsabfälle unterliegt bislang keiner Bundesregelung, sondern erfolgt im Rahmen der Andienungspflicht mit den kommunalen Abfallwirtschaftsträgern (Circular Futures 2022b).
Die Rechtslage für die Abfallfraktion Alttextilien wird sich in den nächsten Jahren damit wesentlich verändern und weiterentwickeln. Erwartet wird ein Anstieg von nicht wiederverwendbaren Alttextilien. Um diese im Sinne der Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz hochwertig zu verwerten, müssen geeignete Verwertungswege identifiziert und entsprechende Anlagen errichtet werden.
Im Jahr 2022 analysierte das Umweltbundesamt (UBA) die Mengenströme auf Basis der EDM-Daten für das Bezugsjahr 2018.
Der Studie des UBA liegt dabei auch die Annahme zugrunde, dass die Anstrengungen in Richtung Kreislaufwirtschaft in Österreich und in der EU zu einer Nachfrage nach recyclingbaren Fasern führen werden.
Zusammenfassung
In der gegenständlichen Machbarkeitsstudie der pulswerk GmbH wurde auf Basis verschiedener Szenarien eine Potentialabschätzung für das Jahr 2025 entworfen. Die Abschätzung fußt auf den Angaben der UBA-Studie 2022, des Bundesabfallwirtschaftsplans und der Bestandsaufnahme und spezifischer Quellen für einzelne Detailangaben. Anhand verschiedener vergangener Trends und Wachstumsprognosen schätzen die Autoren ein Textilgesamtabfallaufkommen zwischen 241.000 bis 251.000 t.
Bei Annahme einer Erfassungsquote von 50% (die im Impact Assessment von der EU-Kommission diskutiert wird) und unter Ausschluss von Teilmengen, die nicht verwertet werden können ( wie z.B. Mineralfasern oder medizinische Abfälle) ergibt sich in zwei Rechenszenarien ein Potential für eine Verwertung von 116.000 t bis 126.000 t. Abzüglich der bereits im Inland verwerten Mengen von rund 5.500 t ergibt sich ein offenes Potential zur Verwertung von 110.500 t und 120.500 t.
Aus der Projektarbeit leiten sich 18 Schlussfolgerungen und Empfehlungen ab.
Finanzierung der Machbarkeitsstudie
Gemäß Kooperationsvereinbarung und Finanzierungsplan vom 15.12.2022 ist der Finanzierungspartner Land Vorarberg
an den Gesamtkosten mit einem Betrag in der Höhe von EUR 1.994,06 (brutto) beteiligt.
Kontaktdaten
Umwelt- und Klimaschutz (Fachbereich Abfallwirtschaft)
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 26605
F +43 5574 511 926695
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