Güterbeförderungskonzession - grenzüberschreitendes Kleintransportgewerbe (KT) bis 3,5 t
Gemäß Güterbeförderungsgesetz darf die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern im grenzüberschreitenden Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt zwischen 2 500 kg und 3 500 kg liegt, durch Beförderungsunternehmen nur auf Grund einer Konzession ausgeübt werden.
Voraussetzungen für die Erteilung der Konzession:
- die Zuverlässigkeit
- die finanzielle Leistungsfähigkeit
- die fachliche Eignung (Eignungsprüfung) und
- eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in Österreich
Bewerber um eine Konzession für das grenzüberschreitende KT-Gewerbe, die nachweisen können, dass sie in dem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 20. August 2020 ohne Unterbrechung ein Unternehmen derselben Art geleitet haben, sind vom Nachweis der fachlichen Eignung befreit.
Kontaktdaten
Verkehrsrecht
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Römerstraße 22, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 21205
F +43 5574 511 921295
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb