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Güterverkehr - Gewerbliches Güterverkehrsrecht

Für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Güterverkehr ist eine Konzession nach dem Güterbeförderungsgesetz erforderlich.

Voraussetzungen für die Erteilung der Konzession

  1. die Zuverlässigkeit

  2. die finanzielle Leistungsfähigkeit

  3. die fachliche Eignung (Eignungsprüfung) und

  4. eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in Österreich;

  5. Abstellplätze

  6. EWR-Staatsangehörigkeit

Die Voraussetzungen, unter denen eine Konzession zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern erteilt werden kann, sind in folgenden Rechtsvorschriften geregelt:

Für die Erteilung von Konzessionen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern im innerstaatlichen Verkehr ist die Bezirkshauptmannschaft des Wohnsitzes bzw Sitzes des/der AntragstellerIn zuständig.

Für die Erteilung von Konzessionen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern im grenzüberschreitenden Verkehr, zur Ausstellung der EU-Lizenzen sowie der beglaubigten Abschriften ist das Amt der Vorarlberger Landesregierung zuständig.

Kontaktdaten

Verkehrsrecht

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Römerstraße 22, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 21205

F +43 5574 511 921295

verkehrsrecht@vorarlberg.at

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Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.