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Kinder.Essen.Körig

„Kinder.Essen.Körig“ ist eines von elf Schlüsselprojekten des Zukunftsprogrammes der Vorarlberger Landesregierung, um bis 2035 Vorarlberg als chancenreichsten Lebensraum für Kinder zu etablieren.

 

Idee:

Die Projektinitiative zu „Kinder.Essen.Körig“ entstammt einerseits aus Entschließungen des Vorarlberger Landtages ( „…in enger Kooperation mit den Trägern von Pflichtschulen, Kindergärten und Kinderbetreuungseinrichtungen eine Strategie für ein leistbares – die Wertigkeit von regionalen und Bio-Produkten müssen dabei sichtbar gemacht werden – und qualitativ gutes Mittagsessen in Bildungseinrichtungen zu erstellen. Dabei ist das Ziel, eine hochwertige, kindgerechte, saisonale und vitalstoffreiche Frischeküche anbieten zu können. Ziel ist die größtmögliche regionale (zuerst Vorarlberg / 3G-Prinzip des Ländle Gütesiegels) und saisonale Beschaffung…“) und andererseits aus den Prozess-Ergebnissen der Landwirtschaftsstrategie „Landwirt.schafft.Leben“, wo die Themen rund um die Gemeinschaftsverpflegung mit besonderem Fokus auf die Schulverpflegung als Leuchtturmprojekt verankert sind. 
 

 

 

 

 

Aktuelles: 

a) Für das Förderjahr 2024/25 ist die Einreichfrist bereits verstrichen. Einreichen konnten dieses Jahr :

o) öffentliche Volksschulen 
o) öffentliche Mittelschulen 
o) Unterstufen der öffentlichen Gymnasien 
 

b) Mit Jänner 2025 starten die Speiseplan-Checks in den teilnehmenden Gemeinden und Küchen 

c) Bis Ende Juni 2025 müssen die Vorgaben der Fort- und Weiterbildungen des Ausgabepersonals sowie Mittagsbetreuung erfüllt werden. 

d) Wichtig: Um eine Förderung zu erhalten, müssen alle Mindestkriterien (Qualität, Fortbildung, Regionalität und Bio-Anteil) erfüllt werden.  

 

 

 

Kontaktdaten

Landwirtschaft und ländlicher Raum

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Josef-Huter-Straße 35, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 25105

F +43 5574 511 925195

landwirtschaft@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.