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Information und Hilfe bei Gewalt gegen Frauen

 

Gemeinsam gegen Gewalt in Vorarlberg

In diesem Folder finden Sie alle wichtigen Beatungs- und Betreuungseinrichtungen, die es in Vorarlberg gibt.
Dort stehen erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Gespräche und Beratungen für alle Betroffenen zur Verfügung.

Broschüre: Wir setzten ein Handzeichen gegen Gewalt 

 

©MarkRademaker - stock.adobe.com


 

Gegen Gewalt an Frauen

Gegen Gewalt an Frauen in sieben Sprachen

Gewalt gegen Frauen gehört zu den häufigsten Menschenrechtsverletzungen. Das geht uns alle etwas an! Gewalt hat viele Gesichter. Die Abgrenzung zwischen den einzelnen Gewaltformen ist nicht immer eindeutig. Oft reicht ein einzelner Begriff nicht, um Gewalt zu beschreiben.

Die Broschüre „Gegen Gewalt an Frauen“ bietet in sieben Sprachen wichtige Informationen und Unterstützung für Betroffenen und Menschen, die helfen wollen.

Hier finden Sie die Broschüre in sieben Sprachen. 

Gerne können Sie gedruckte Exemplare unter frauen.gleichstellung@vorarlberg.at bestellen.

 

 

StoP - Stadt(teile) ohne Partnergewalt


StoP Stadt(teile) ohne Partnergewalt ist ein Gewaltpräventionsprojekt mit dem Ziel, Menschen, insbesondere Nachbar:innen und Multiplikator:innen für häusliche Gewalt und Partnergewalt zu sensibilisieren. Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten werden aufgezeigt, um Gewalt früh zu erkennen und zu unterbrechen. So wirkt StoP der Stigmatisierung von Opfern entgegen und ermutigt Zivilcourage zu zeigen. Trägereinrichtung von StoP ist das ifs Vorarlberg.

Informationen zum Projekt: http://www.stop-partnergewalt.at/stop-vorarlberg

 

StoP Vorarlberg


IMAG Gewaltschutz

 
Wir möchten Sie informieren, dass unsere neue Webseite Hilfe bei Gewalt gegen Frauen online ist.
Die neue Webseite unterstützt Frauen und Mädchen bei der (gezielten) Suche nach geeigneten Hilfsangeboten.

 

 

Broschüren


Wie kann ich helfen? – Gewalt gegen Frauen in Ehe und Partnerschaft
Gewalt in Familie und Partnerschaft – erkennen/benennen/Betroffene informieren 
Informationskarte für Ärztinnen und Ärzte „Gewalt macht krank!“ 
Nein bedeutet Nein – Gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz 
Sicherheitstipps für Frauen und Mädchen zum Schutz vor Männergewalt
Gegen Gewalt an Frauen - in sieben Sprachen
Hilfseinrichtungen Vorarlberg - Gewalt gegen Frauen (Bundeskanzleramt)

 

Gewalt gegen Frauen ist weit verbreitet. Wie Studien zeigen, erfährt jede vierte in Beziehung lebende Frau im Laufe ihres Lebens mehrmals Gewalt durch den Partner oder Ex-Partner. Fast jede Frau hat zudem Erfahrungen mit sexueller Belästigung, Mobbing oder Stalking gemacht. Betroffen sind Frauen aus jeder Altersstufe, Schicht und Kultur, in den verschiedensten Lebenssituationen, in Beziehungen, am Arbeitsplatz, im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis.

Oft braucht es viel Mut, über Gewalterfahrungen zu sprechen und Hilfe zu suchen. Doch erst, wenn Gewalt erkannt und benannt wird, können die Opfer davor bewahrt werden. Der Funktionsbereich Frauen und Gleichstellung setzt sich gemeinsam mit der ifs-Gewaltschutzstelle mit kostenloser, vertraulicher und auf Wunsch anonymer Beratung für Opfer von Gewalt ein.

Hier finden Sie Tipps, wie das Schweigen durchbrochen werden kann und hier erfahren Sie, wo es Hilfe in Ihrer Nähe gibt.

 

 

Was sind meine Rechte?
Das Gewaltschutzgesetz soll gegen wiederholte Gewalt im häuslichen Umfeld schützen. Es bietet Opfern von Gewalt Abstand zur gewalttätigen Person und einen Ausweg aus ihrer Situation. 

Maßnahmen des Gewaltschutzgesetzes
•    polizeiliche Wegweisung und Betretungsverbot: Nach einer Anzeige kann die Polizei der gewalttätigen Person für bis zu zwei Wochen den Zutritt zur Wohnung sowie zu Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen verbieten.
•    gerichtliche einstweilige Verfügung: Längerfristiger Schutz ist über eine durch das Gericht erlassene einstweiligen Verfügung möglich.

Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking erhalten bei der ifs-Gewaltschutzstelle kostenlose Beratung, Hilfe und psychosoziale Unterstützung. Die ifs–Gewaltschutzstelle wird verständigt, sobald die Polizei ein Betretungsverbot ausspricht, und nimmt direkt im Anschluss Kontakt mit der von Gewalt betroffenen Person auf. Betroffene können auch ohne polizeiliche Maßnahmen jederzeit mit der Gewaltschutzstelle Kontakt aufnehmen.

Es kann alle treffen: Formen von Gewalt
Gewalt äußert sich in vielen Formen. Sie reicht von der körperlichen, psychischen und sexualisierten über ökonomische und soziale Gewalt bis hin zu Belästigung und Stalking. 

Formen von Gewalt
•    Körperliche Gewalt richtet sich gegen das körperliche Wohlbefinden.
•    Psychische Gewalt richtet sich gegen das seelische Wohlbefinden.
•    Soziale Gewalt grenzt Betroffene von ihrer jeweiligen Umwelt ab.
•    Sexualisierte Gewalt steht für alle körperlichen Handlungen, die gegen den Willen der Betroffenen geschehen.
•    Ökonomische Gewalt schafft finanzielle Abhängigkeit der Betroffenen vom Partner/der Partnerin.
•    Belästigung und Stalking wird häufig von Ex-Partner:innen ausgeübt, welche die Trennung nicht akzeptieren wollen.
 

 

 

 

 

Kontaktdaten

Frauen und Gleichstellung

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 22190

F +43 5574 511 924195

frauen.gleichstellung@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.