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Bestimmung einer Schule als ganztägige Schulform

Bewilligung der Bildungsdirektion

Die Bestimmung einer Schule als ganztägige Schulform ist der erste Schritt zur ganztägigen Schulform. Sie ist in § 11 Schulerhaltungsgesetz geregelt und ist Sache des jeweiligen Schulerhalters (meist die Gemeinde). Somit entscheidet der jeweilige Schulerhalter darüber, ob eine Schule als ganztägige Schulform geführt wird. Zu beachten ist, dass vor der Bestimmung als ganztägige Schulform die betroffenen Eltern und Lehrer zu hören sind.

Die Bestimmung als ganztägige Schulform muss von der Bildungsdirektion bewilligt werden. Dazu stellt der Schulerhalter ein schriftliches Ansuchen auf Bewilligung der Bestimmung als ganztägige Schulform an die Bildungsdirektion für Vorarlberg (office@bildung-vbg.gv.at). Die Ansuchen sind bis spätestens 1. Juni vor Beginn jenes Schuljahres einzubringen, ab dem die Schule als ganztägige Schule geführt werden soll.

Voraussetzung für die Bewilligung der Bildungsdirektion sind, dass

  • die stellenplanmäßigen und sonstigen personellen Voraussetzungen für die Betreuung der Schulkinder gegeben sind,
  • die Schule nach der räumlichen und sonstigen Ausstattung geeignet ist,
  • mindestens sieben Schulkinder für den Betreuungsteil angemeldet sind.

Gesetzliche Verpflichtung

Eine Verpflichtung zur Bestimmung einer Schule als GTS besteht ab 15 Anmeldungen für den Betreuungsteil. Unter Bedachtnahme auf die räumlichen Voraussetzungen kann auch eine andere allgemein bildende Pflichtschule bestimmt werden, an der die angemeldeten Schulkinder an einer schul- oder schulartenübergreifenden Tagesbetreuung teilnehmen können.

Bei sonstigem Nichtzustandekommen einer schulischen Tagesbetreuung besteht bei schulartenübergreifender Führung eine entsprechende Verpflichtung bereits ab zwölf Anmeldungen.


Förderungsvoraussetzung

Bitte beachten Sie, dass das Vorliegen der Bewilligung der Bildungsdirektion eine Förderungsvoraussetzung für die Bundes- und Landesmittel darstellt.

Kontaktdaten

Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 22105

F +43 5574 511 922195

bildung.gesellschaft@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.