Richtlinie Heizungstausch 2026
Diese Richtlinie tritt am 01.01.2026 in Kraft und am 31.12.2026 außer Kraft.
In der Richtlinie Heizungstausch 2026 ist die Förderung von Holzheizungen, Hausanschluss an Nahwärmesysteme und elektrisch betriebene Heizungswärmepumpen in bestehenden Wohnbauten geregelt.
Im Rahmen der Richtlinie Heizungstausch 2026 werden folgende Maßnahmen in bestehenden Wohnbauten gefördert:
- Holzheizungen und Hausanschluss an Nahwärmesysteme
- Elektrisch betriebene Heizungswärmepumpen
Förderwerber sind natürliche und juristische Personen, die eine förderfähige Maßnahme im Bundesland Vorarlberg durchführen. Die Förderung ist unabhängig vom Einkommen und von der Größe des Objektes. Die förderbaren Maßnahmen dürfen ausschließlich der privaten Nutzung dienen und die betroffenen Wohnhäuser und Wohnungen müssen ganzjährig bewohnt sein (Hauptwohnsitz). Ferienwohnungen oder Zweitwohnsitze sowie Gewerbe sind nicht förderbar.
Ob sich ein Objekt im Nahwärmeversorgungsgebiet befindet, kann hier abgerufen werden.
Die vollständigen Förderbedingungen und Förderhöhen finden Sie in der Richtlinie Heizungstausch 2026 untenstehend bei den Downloads.
Die Datenschutzinformation gemäß Art. 13 DSGVO zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Förderung finden Sie hier.
Weitere Förderungen des Bundes
Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die bestehenden Förderprogramme des Bundes im Fall eines Heizungstausches für Wohngebäude (Private), Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Förderbar sind ausschließlich klimafreundliche Heizanlagen wie Nahwärmeanschlüsse, Wärmepumpen, Stückholz- oder Pelletsheizungen.
Förderung Heizungstausch für Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen
Die Förderung eines Heizungstausches für Betriebe erfolgt im Rahmen der Umweltförderung im Inland (UFI) durch den Bund. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen gefördert werden.
Förderung Heizungstausch für Private
Die Förderung der Installation einer klimafreundlichen Heizung in Wohngebäuden hängt von der Art der installierten neuen Heizung, von der ersetzten bestehenden Heizung, und von der Art der Wohnhauseses ab (Ein-, Zweifamilienhaus, Reihenhaus oder Mehrwohnungshaus ab 3 Wohneinheiten). Für Einkommensschwache Haushalte sind im Förderprogramm „Sauber Heizen für Alle“ erhöhte Förderungen möglich.
Welche Maßnahme möchten Sie setzen?
1.) Ersatz einer bestehenden klimafreundlichen Heizung durch eine neue Heizung
Wird eine bestehende Holzheizung oder Wärmepumpe durch einen Nahwärmeanschluss, eine Wärmepumpe, eine Stückholzheizung oder eine Pelletsheizung ersetzt, ist eine Förderung im Rahmen der Förderung Heizungstausch 2026 des Landes möglich. Seitens des Bundes kann im Förderprogramm „Tausch erneuerbarer Heizsysteme“ eine zusätzliche Förderung lukriert werden .
2.) „Raus aus Öl und Gas“
Wird eine bestehende fossile Heizung oder einer Stromdirektheizung (z.B. Nachtspeicher, Infrarotpaneele, etc.) durch einen Nahwärmeanschluss, eine Wärmepumpe, eine Stückholzheizungen oder eine Pelletsheizung ersetzt, ist eine Förderung im Rahmen von „Kesseltausch 2026“ des Bundes und der Förderung Heizungstausch 2026 des Landes möglich.
3.) „Sauber Heizen für Alle“ - klimafreundliche Heizungen für einkommensschwache Haushalte
„Sauber Heizen für Alle“ ist eine gemeinsame Förderaktion zwischen Bund und dem Land Vorarlberg bei dem der Umstieg einkommensschwacher Haushalte auf einen Nahwärmeanschluss, eine Wärmepumpe mit der Wärmequelle Erdreich, Grundwasser oder Außenluft, auf eine Stückholzheizung oder auf eine Pelletsheizung unterstützt wird. Voraussetzung ist, dass ein fossiles Heizsystem oder eine Stromdirektheizung (z. B. Nachtspeicher, Infrarotpaneele, etc.) ersetzt wird. Als fossile Heizsysteme gelten Öl-, Gas-, oder Allesbrennerheizungen.
Förderwerber sind Eigentümer von Ein-, Zwei-, und Reihenhäusern die das betreffende Objekt im Hauptwohnsitz bewohnen. Das Haushaltseinkommen darf € 1.904 netto pro Monat für einen Einpersonenhaushalt nicht überschreiten. Pro zusätzlichem Erwachsenen und pro Kind wird ein Zuschlag gewährt. Eine GIS-Befreiung, eine ORF-Beitrags-Befreiung oder der Bezug von Sozialhilfe berechtigen ebenfalls zur Teilnahme am Förderprogramm „Sauber Heizen für Alle“.
4.) Zusatzförderungen der Gemeinden
Verschiedene Gemeinden unterstützen die Installation eines klimafreundlichen Heizsystems zusätzlich. Informationen zu den Förderungen der Gemeinden erhalten Sie auf der Internetseite des Energieinstituts Vorarlberg.
Kontaktdaten
Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten - Fachbereich Energie und Klimaschutz
Postanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 26105
F +43 5574 511 926195
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.