Fördermöglichkeiten 2026
- Förderung von Kleinstprojekten bzw. Spendenverdoppelungen (max. 3.000 Euro)
Inhaltliche und geographisch: keine Einschränkung
Antragsberechtigte: natürliche Personen oder nicht gewinnorientierte Vereine bzw. Organisationen mit Wohnsitz bzw. Sitz in Vorarlberg. Ausnahmsweise kann alternativ ein enger Bezug zu Vorarlberg nachgewiesen werden.
- Förderung von Kleinprojekten (max. 13.000 Euro)
Inhaltlich: keine Einschränkung, geographisch: nur in Ländern des Globalen Südens (DAC Länder)
Antragsberechtigte: nicht gewinnorientierte Vereine bzw. Organisationen, die
• ihren Hauptsitz in Vorarlberg haben. Ausnahmsweise kann alternativ ein enger Bezug zu Vorarlberg nachgewiesen werden, z. B. durch eine projektbezogene aktive Kooperation mit einem Vorarlberger Verein bzw. einer Vorarlberger Organisation / Institution.
• mehrjährige Erfahrungen mit der Umsetzung von Projekten im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe nachweisen.
- Förderung von Großprojekten (max. 130.000 Euro)
Ausschreibung 2026 abgeschlossen
Inhaltlich: keine Einschränkung, geographisch: nur in Ländern des Globalen Südens (DAC Länder)
Antragsberechtigte: nicht gewinnorientierte Vereine bzw. Organisationen, die
• ihren Hauptsitz in Vorarlberg haben.
• mehrjährige Erfahrungen mit der Umsetzung von Projekten im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe nachweisen.
- Humanitäre Hilfe
- Bildungsprojekte und entwicklungspolitische Veranstaltungen
Inhaltlich: keine Einschränkung, geographisch: Veranstaltungen / Projekte in Vorarlberg
Antragsberechtigte: nicht gewinnorientierte Vereine bzw. Organisationen, die
• ihren Hauptsitz in Vorarlberg haben. Ausnahmsweise kann alternativ ein enger Bezug zu Vorarlberg nachgewiesen werden, z. B. durch eine projektbezogene aktive Kooperation mit einem Vorarlberger Verein bzw. einer Vorarlberger Organisation / Institution.
• mehrjährige Erfahrungen mit der Umsetzung von Projekten im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe nachweisen.
Alle Projekte sind schriftlich unter Verwendung der Antragsformulare beim Amt der Vorarlberger Landesregierung einzureichen und werden nach den Kriterien der Förderungsrichtlinien begutachtet. Alle Fördergelder unterliegen einer strengen Kontrolle und werden auf ihre rechnerische und widmungsgemäße Verwendung geprüft. Das Land Vorarlberg fördert nur ganzheitliche Projekte – mit Ausnahme der Spendenverdoppelungen – die in Ländern des Globalen Südens realisiert werden. Reine Infrastrukturprojekte ohne begleitende Maßnahmen werden nicht finanziert.
Bitte konsultieren Sie vor Einreichung der Projekte die Richtlinie zur Förderung der Internationalen Zusammenarbeit im Entwicklungszusammenarbeits- und humanitären Bereich 2026 - 2030.
Kontaktdaten
Europaangelegenheiten und Außenbeziehungen
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 20305
F +43 5574 511 920395
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb