Fördermöglichkeiten 2024
- Förderung von Kleinstprojekten bzw. Spendenverdoppelungen (max. 3.000 Euro)
Inhaltliche und geographisch: keine Einschränkung
Antragsberechtigte: Juristische und natürliche Personen mit Bezug zum Land Vorarlberg
- Förderung von Kleinprojekten (max. 13.000 Euro)
Inhaltlich: keine Einschränkung, geographisch: nur in Ländern des Globalen Südens (DAC Länder)
Antragsberechtigte: Juristische Personen mit Bezug zum Land Vorarlberg
- Förderung von Großprojekten (max. 130.000 Euro)
Die Frist für die Einreichung der Anträge 2024 ist abgelaufen.
Inhaltlich: keine Einschränkung, geographisch: nur in Ländern des Globalen Südens (DAC Länder)
Antragsberechtigte: Juristische Personen mit Bezug zum Land Vorarlberg
- Humanitäre Hilfe
- Bildungsprojekte und entwicklungspolitische Veranstaltungen
Inhaltlich: keine Einschränkung, geographisch: Veranstaltungen / Projekte in Vorarlberg
Antragsberechtigte: Juristische Personen mit Bezug zum Land Vorarlberg
Alle Projekte sind schriftlich unter Verwendung der Antragsformulare beim Amt der Vorarlberger Landesregierung einzureichen und werden nach den Kriterien der Förderungsrichtlinien begutachtet. Alle Fördergelder unterliegen einer strengen Kontrolle und werden auf ihre rechnerische und widmungsgemäße Verwendung geprüft. Das Land Vorarlberg fördert nur ganzheitliche Projekte – mit Ausnahme der Spendenverdoppelungen – die in Ländern des Globalen Südens realisiert werden. Reine Infrastrukturprojekte ohne begleitende Maßnahmen werden nicht finanziert.
Bitte konsultieren Sie vor Einreichung der Projekte auch die Richtlinien der Vorarlberger Landesregierung für die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit und von humanitärer Hilfe sowie die Strategie des Landes Vorarlberg für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe.
Kontaktdaten
Europaangelegenheiten
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 20305
F +43 5574 511 920395
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb