Entwicklungszusammenarbeit Großprojekte
Einmal im Jahr fördert das Land Vorarlberg Projekte im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit bis zu 130.000 € über einen Zeitraum von drei Jahren. Die Förderung wird über eine Ausschreibung vergeben.
Für das Jahr 2025 beginnt die Frist für die Einreichung der Projekte am 24. Februar und endet am 6. Mai um 12 Uhr.
Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können, füllen Sie bitte das Online-Formular – komplett aus, laden die geforderten Annexe hoch und senden Sie das Gesamtdokument online ab. Bitte halten Sie sich genau an die Angaben im Begleitbrief zur Ausschreibung. Haben Sie Fragen zum Online-Formular oder zu den einzureichenden Dokumenten, dann lesen Sie die Anwendungsinformationen in der Checkliste für die Einreichung von Großprojekten.
Bitte konsultieren Sie auch die Richtlinien der Vorarlberger Landesregierung für die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit und von humanitärer Hilfe sowie die Strategie des Landes Vorarlberg für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe.
Gefördert werden ausschließlich Projekte in den Ländern des Globalen Südens.
Eine Expert:innen-Kommission wird Ihr Ansuchen nach diesem Raster bewerten: Bewertungsraster
Annexe zum Online-Antragsformular:
Begleitinformation:
Berichterstattung:
Für die Einreichung von Zwischen- oder Endberichten laden Sie bitte die aktualisierten Formulare herunter, füllen diese komplett aus und senden sie, inklusive der geforderten Annexe an eza@vorarlberg.at
Berichtsformulare – Zwischen + Endbericht:
Gewinnen Sie einen Überblick über die vom Land Vorarlberg in den letzten Jahren finanzierten Großprojekte im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit:
Kontaktdaten
Europaangelegenheiten
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 20305
F +43 5574 511 920395
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb
Weitere Kontaktinformationen
eza@vorarlberg.at