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Europawahlen - EU-Wahl 2024

- Allgemeines
- Europäisches Parlament
- Aktives Wahlrecht für die Europawahl
- Aktives Wahlrecht für nichtösterreichische Unionsbürger:innen sowie Auslandsösterreicher:innen
- Kandidierende Parteien
- Unterstützungserklärungen
- Wählerverzeichnis - Einsicht und Berichtigung
- Briefwahl
- Ergebnisse
- Weitere Informationen

Allgemeines


Mit Bundesgesetzblatt II Nr. 72/2024 wurde die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments kundgemacht. Darin wurde als

Wahltag der 09. Juni 2024 und als
Stichtag der 26. März 2024 

bestimmt. Allgemeine Informationen des Bundesministeriums für Inneres zu Europawahlen in Österreich finden Sie hier.
 

Europäisches Parlament


Informationen zu den Aufgaben des Europäischen Parlaments sowie deren Organisation und Arbeitsweise finden Sie hier.

 

Aktives Wahlrecht für die Europawahl


Für die Europawahl 2024 wahlberechtigt sind Personen, die

- die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und, sofern sich ihr Hauptwohnsitz im Ausland befindet, sich spätestens 25. April 2024 einen Antrag auf Eintragung in die EU-Wählerevidenz gestellt haben, oder 

- die Staatsangehörigkeit eines anderen Unionsstaates besitzen, sofern sie bis spätestens 26. März 2024 die Eintragung in die EU-Wählerevidenz beantragt haben, und

- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und

- spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben (somit spätestens am 9. Juni 2008 geboren sind).
 

Kandidierende Parteien


Bis zum 26. April 2024 konnten bei der Bundeswahlbehörde Wahlvorschläge für die Europawahl eingebracht werden. Ein rechtsgültiger Wahlvorschlag erfordert eine entsprechende Unterstützung: die Unterschrift von wenigstens drei Mitgliedern des Nationalrates, die Unterschrift eines österreichischen Mitgliedes des Europäischen Parlaments oder die Unterstützungserklärung von mindestens 2.600 Wahlberechtigten. 


Briefwahl


Personen, welche am Wahltag nicht in ihrem zuständigen Wahllokal wählen können (zum Beispiel wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Aufenthalts im Ausland), haben die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.

Eine Wahlkarte kann persönlich oder schriftlich (z.B. digital über https://www.meinewahlkarte.at/) beantragt werden.

Eine für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss bis spätestens am Wahltag, 17 Uhr, per Post, Bote oder durch persönliche Abgabe bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte kann auch am Wahltag in einem Wahllokal in ganz Österreich während der Öffnungszeiten und bei jeder Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegeben werden.

Wenn Sie Ihre Wahlkarte ab Mitte Mai 2024 persönlich im Gemeindeamt beantragen, können Sie auch direkt nach Aushändigung der Unterlagen per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Für die Stimmabgabe steht vor Ort ein Raum bzw. eine Wahlzelle zur Verfügung. Die Wahlkarte kann im Anschluss im Gemeindeamt abgegeben werden. 
 

Wahllokale und Wahlzeiten

 

Für die Europawahl am 09. Juni 2024 stehen die Öffnungszeiten der Wahllokale in den Gemeinden fest. In der Regel öffnen diese zwischen 07.00 und 08.00 Uhr und schließen zwischen 12.00 und 13.00 Uhr. Detaillierte Informationen über Wahllokale und Wahlzeiten in Vorarlberg finden Sie hier.

 

Ergebnisse
 

Ergebnisse des Bundeslandes Vorarlberg der vergangenen Europawahlen finden Sie hier.

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Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Europawahl können von der zuständigen Wohnsitzgemeinde oder über die Wahlhotline des Landes 05574/511-21880 eingeholt werden.