Digitale Abschussmeldung
Abschussmeldungen sowie die Eintragungen in die Abschussliste können auf der Internetplattform https://portal.vorarlberg.at in elektronischer Form erfolgen.
Jeder Abschuss von Wild, welcher dem Abschussplan unterliegt, ist innerhalb einer Woche der Behörde schriftlich zu melden.
Außerdem hat der Jagdnutzungsberechtigte über das in seinem Jagdgebiet erlegte oder eingefangene Wild sowie das aufgefundene Fallwild und sonstige Wildverluste ein fortlaufendes Verzeichnis zu führen (Abschussliste).
Er hat der Behörde, dem Jagdverfügungsberechtigten sowie dem Obmann der Hegegemeinschaft jederzeit Einsicht in die Abschussliste zu gewähren.
In der Jagdverordnung ist festgelegt, dass die Abschussmeldungen sowie die Eintragungen in die Abschussliste in elektronischer Form erfolgen können.
Dazu wurde seitens des Landes Vorarlberg eine Internetplattform (Anwendung „Jagdverwaltung“, JVW) geschaffen, die diese Eingaben auf einfachem Weg ermöglichen.
Die Plattform ist unter der Internet-Adresse https://portal.vorarlberg.at eingerichtet.
Um die Anwendung starten zu können, wird eine Handysignatur benötigt.
Die Handy-Signatur ist Ihre persönliche Unterschrift im Internet.
Sie ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt und somit Ihr digitaler Ausweis im Netz.
Mehr Informationen auf: https://www.handy-signatur.at
Auch für Ausländer ist die Einwahl über die Handysignatur möglich. Dazu ist eine Erfassung im "Ergänzungsregister" erforderlich. Mit Hilfe des Ergänzungsregisters wird der Zugang zur elektronischen Verwaltung mittels Bürgerkarte bzw. Hand-Signatur ermöglicht.
Mehr Informationen auf: Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) (bmf.gv.at)
Bitte um Beachtung der beiliegenden Nutzungsbedingungen für das PVP-Standardportal.
Je nach Zuständigkeit im einzelnen Jagdgebiet sind verschiedene Funktionen der JVW nutzbar. Der Jagdnutzungsberechtigte kann dabei Abschussmeldungen eingeben und hat gleichzeitig Einsicht in die betreffende Abschussliste.
Dieser Funktionsumfang steht auch dem Jagdschutzorgan zu. Der Jagdverfügungsberechtigte hat ebenso wie der Hegeobmann Einsicht in die Abschusslisten.
Das Kontrollorgan hat Einsicht in das elektronisch geführte Tagebuch des Kontrollorgans.
Beiliegend eine Anleitung, die allfällige offene Fragen beantworten soll.
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich dazu bitte an die Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum (Va) im Amt der Landesregierung oder an die Jagdbehörden (Bezirkshauptmannschaften).
Ansprechpartner
Kontaktdaten
Landwirtschaft und ländlicher Raum
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Josef-Huter-Straße 35, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 25105
F +43 5574 511 925195
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.