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Biodiversität und Landwirtschaft ÖPUL 2023-2027 Naturschutzmaßnahmen in Vorarlberg

Das Österreichische Agrarumweltprogramm ÖPUL 2023-2027 ist ein bundesweites Förderprogramm zur Stärkung einer nachhaltigen und die Biodiversität fördernden Landwirtschaft. Das Land Vorarlberg hat für die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen aus 354 Auflagebausteinen maßgeschneiderte Programme erstellt, mit denen alle ökologisch wertvollen und landwirtschaftlich geprägten Lebensraumtypen Vorarlbergs abgedeckt sind.
Mit dem weiterentwickelten GAP-Strategieplan 2023-2027 stehen neue optionale Naturschutzmaßnahmen zur Verfügung, die in weiterer Folge vorgestellt werden. In diesem Zusammenhang wurde die Broschüre ÖPUL 2023-2027 Naturschutzmaßnahmen in Vorarlberg überarbeitet und steht Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung.

Die ÖPUL-Naturschutzmaßnahmen 2023-2027 sind unverzichtbar zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität, der Ökosystemleistungen und der naturnahen Kulturlandschaft. Ziel ist die ausreichende Ausstattung der Landschaft mit ökologisch wertvollen Flächen.

Die Naturschutzmaßnahmen umfassen österreichweit insgesamt 354 Auflagenbausteine, die Prämienobergrenze beträgt bei Acker- und Grünland € 1.500 / ha.

Grundlegendes Ziel bei der Programmentwicklung 2023 war eine beinahe gleichbleibende Fortführung bereits etablierter Programme. Allerdings ergaben sich bei der bundesweiten Überarbeitung und Neuberechnung einzelner Auflagen Änderungen, die bei der Programmgestaltung berücksichtigt werden mussten. Programme sind jeweils bestimmte Nutzungsarten mit fixen Auflagen, die möglichst einfach und verständlich gehalten werden, um deren Umsetzung zu sichern.

 

Programme

  • Streuwiesen
  • Magerwiesen
  • Halbschürige Streu- und Magerwiesen
  • Magerweiden
  • Traditionelle Gemeinschaftsweiden
  • Artenreiche Blumenwiesen
  • Streuobstwiesen
  • Mähweiden mit Streuobst
  • Talwiesen im Rheintal, Walgau und Leiblachtal

 

In Ergänzungen zu den bestehenden ÖPUL-Naturschutzmaßnahmen gibt es seit 2024 folgende Neuerungen:

  • Um einen verstärkten Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, wird erstmalig eine temporäre Wiedervernässung landwirtschaftlicher Feuchtflächen und die Wiederbewirtschaftung von brachliegenden verbuschten Streuwiesen gefördert.
  • Des Weiteren werden Anreize für leicht bewirtschaftbare, halbschürige Streu- und Magerwiesen gesetzt.
  • Angesichts der gestiegenen Betriebsmittel- und Arbeitskosten werden sämtliche ÖPUL-Prämien rückwirkend ab 2024 um acht Prozent angehoben.

 

Individuelle Naturschutzmaßnahmen

Neben diesen Standardprogrammen sind auch individuell abgestimmte Naturschutzmaßnahmen möglich: So können z.B. artenreiche Blühstreifen angelegt oder Bewirtschaftungstermine gewählt werden, die auf die Bedürfnisse seltener oder gefährdeter Tierarten, wie bodenbrütender Vögel, abgestimmt sind. Auch ist es möglich, die Bestandsregulierung von Problempflanzen auf wertvollen Grünlandflächen durch Naturschutzmaßnahmen zu unterstützen.

Voraussetzungen:

  • Vorlage einer Projektbestätigung der Abteilung Umwelt- und Klimaschutz, Amt der Vorarlberger Landesregierung: Neue Flächen müssen bei der Abteilung Umwelt- und Klimaschutz zur naturschutzfachlichen Begutachtung beantragt werden.
  • Förderfähige Flächen: Acker- und Grünland.

In begründeten Fällen kann die Projektbestätigung auch während der Programmperiode auf Antrag geändert werden.

Die Naturschutzmaßnahmen sind grundsätzlich nicht mit anderen ÖPUL-Maßnahmen kombinierbar.

 

Generelle Auflagen gemäß Sonderrichtlinie ÖPUL 2023-2027

  • mindestens eine Nutzung jedes zweite Jahr, maximal drei Nutzungen von Grünlandflächen pro Jahr
  • keine maschinelle Entsteinung
  • keine Geländekorrekturen, Ablagerungen und Aufschüttungen
  • keine Neuentwässerung
  • keine Lagerung von Siloballen
  • keine Ausbringung von Klärschlamm und Klärschlammkomposten
  • keine Ein- oder Nachsaaten auf Grünlandflächen (Ausnahme: Wildschäden, Murenabgänge, Engerlingbefall und andere Ereignisse höherer Gewalt nach schriftlicher Genehmigung durch die Abteilung Umwelt- und Klimaschutz, Amt der Vorarlberger Landesregierung)
  • keine zusätzliche Düngung auf Weideflächen (ausgenommen Mähweiden)
  • im Falle von Bewirtschaftungsauflagen, die eine verpflichtende Beweidung verlangen, besteht eine Verpflichtung zur laufenden Dokumentation der Weidehaltung in einem Weidetagebuch.

Die generellen Auflagen/Verbote gelten für alle Naturschutzflächen. Diese Auflagen können nicht durch zusätzliche Angaben in der Projektbestätigung aufgehoben werden. Mit der Anmeldung von Naturschutzmaßnahmen verpflichtet sich der Betrieb automatisch zur Einhaltung der generellen Auflagen.

Kontaktdaten

Umwelt- und Klimaschutz

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Jahnstraße 13-15, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 24505

F +43 5574 511 924595

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Kontaktperson: Mag.a Ingrid Loacker