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Arbeitsplatz Landesverwaltung: Wertschätzung der Vielfalt

Alle unsere Mitarbeitenden werden sechs Monate nach ihrem Eintritt in den Landesdienst anonym befragt, inwieweit wertschätzend mit Menschen unterschiedlicher Diversitäten innerhalb der Vorarlberger Landesverwaltung umgegangen wird.

In den Ergebnissen spiegelt sich durchwegs ein positives Bild wieder. Für über 90% trifft die Aussage zu, dass alle, mit denen sie bisher in der Landesverwaltung in Kontakt gekommen sind, wertschätzend umgegangen wird.

Gemäß unserem Leitbild sehen wir in der Landesverwaltung Vielfalt in unserer Gesellschaft als Chance und Chancenreichtum in Vorarlberg als zentrales Anliegen. Wir sorgen nachhaltig für eine generationengerechte und gesunde Entwicklung unseres Landes. Die im Landes-Antidiskriminierungsgesetz enthaltenen Diversitätsdimensionen Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Lebensalter, sexuelle Orientierung und besondere Bedürfnisse (auf Grund von Erkrankungen, Behinderung etc.) sind deshalb auch Grundlage unseres Handelns als Dienstgeberin. 

Chancengleichheit bedeutet für die Landesverwaltung den respektvollen und wertschätzenden Umgang mit allen Mitarbeitenden, unabhängig von den genannten Diversitätsdimensionen. Alle Mitarbeitenden der Landesverwaltung sollen die gleichen beruflichen Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten haben - sei es in Ausbildung, Weiterbildung oder Karriere.

Die Diversitätsdimensionen stehen nicht für sich sondern sind in ihrer Wechselwirkung miteinander zu sehen. 

Die Landesverwaltung ist darum bemüht, die unterschiedlichen Dimensionen sichtbar zu machen und durch verschiedene Projekte und Angebote dafür zu sensibilisieren.

Kontaktdaten

Personal

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 20405

F +43 5574 511 920495

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Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.

Weitere Informationen

Hier kommen Sie zum Hauptartikel „Chancengleichheit".