Impressum Land Vorarlberg

Impressum und Offenlegung - Landesportal Vorarlberg

Medieninhaber:
Land Vorarlberg
 

Herausgeber Site Landesportal (www.vorarlberg.at):
Land Vorarlberg
 

Herausgeber Site Landtag (www.vorarlberg.at/landtag):
Vorarlberger Landtag
 

Anschrift aller:
Römerstraße 15, 6900 Bregenz
 

Hinweis
Dieses Impressum gilt für folgende Medien des Landes Vorarlberg: vorarlberg.at (Deutsch, Englisch), Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Vorarlberg, Open Government Data, @vorarlberg.at-Newsletter.
 

Offenlegungspflicht


Medieninhaber
 

Land Vorarlberg
Sitz (Niederlassung) des Medieninhabers
Römerstraße 15, 6900 Bregenz
 

Unternehmensgegenstand
 

Die Vorarlberger Landesverwaltung ist eine vielseitige und kompetente Partnerin der Bevölkerung. Die Vorarlberger Landesverwaltung ist eine Serviceeinrichtung und orientiert ihre Dienstleistungen an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger. Die Verwaltung ist allerdings auch dazu berufen, das Gemeinwohl über die Verwirklichung von Einzelinteressen zu stellen. In der Landesverwaltung werden Landesgesetze vollzogen, Bundesgesetze umgesetzt und eine Fülle von Aufgaben des Landes und des Bundes in den Formen der Privatwirtschaftsverwaltung wahrgenommen.

Die Vorarlberger Landesregierung ist das höchste Verwaltungsorgan des österreichischen Bundeslandes Vorarlberg. Artikel 41 Absatz 1 der Vorarlberger Landesverfassung: „Die Landesregierung führt die Verwaltung des Landes.“ Dies wird von der gesamten Landesregierung als Kollegialorgan wahrgenommen. Der Landeshauptmann (nicht das Kollegialorgan) ist zudem im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung für die Vollziehung von Bundesgesetzen zuständig.

Der Vorarlberger Landtag ist das Parlament des österreichischen Bundeslandes Vorarlberg. Artikel 15 Absatz 1 der Vorarlberger Landesverfassung: „Die Gesetzgebung des Landes übt der Landtag aus.“ Darüber hinaus obliegt dem Landtag die Wahl und die Kontrolle der Landesregierung, der Beschluss und die Kontrolle des Landesbudgets sowie die Wahl der Landesvolksanwältin bzw. des Landesvolksanwaltes und des Direktors bzw. der Direktorin des Landes-Rechnungshofes. Der Landtag wird gewählt. Er besteht aus 36 Mitgliedern.
 

Grundlegende Richtung der Website (Blattlinie)


Landesportal (www.vorarlberg.at): Über die offizielle Internet-Präsenz des Landes Vorarlberg informieren die Landesregierung, der Landtag und die Landesverwaltung die Bevölkerung über aktuelle Tätigkeiten sowie zahlreiche Services, die von öffentlichem Interesse sind.
Landtag (www.vorarlberg.at/landtag): Über die offizielle Internet-Präsenz informiert der Vorarlberger Landtag über seine aktuellen Tätigkeiten sowie seine Services, die von öffentlichem Interesse sind.
 

Redaktion


Landesportal: Das Angebot von www.vorarlberg.at besteht aus einem redaktionell gestalteten Teil und zahlreichen Online-Services. Die Angebote werden von den zuständigen Abteilungen sowie weiteren Kooperationspartnerinnen- und -partnern des Landes erstellt. Dieser Grundgedanke der dezentralen Erstellung und Pflege der Inhalte durch die einzelnen Fachabteilungen gewährleistet höchstmögliche Aktualität. Die Ansprechpartnerinnen- und -partner für die jeweiligen Inhalte und Services finden Sie am Ende jedes einzelnen Artikels. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, unter "Kontakt" weiterführende Ansprechpartnerinnen- und -partner zu suchen.

Landtag (www.vorarlberg.at/landtag): Das Angebot von www.vorarlberg.at/landtag besteht aus einem redaktionell gestalteten Teil und seinen Online-Services.
 

Rechtliche Hinweise, Haftungsausschluss und Nutzungsbedingungen von Materialien (Bildrecht, Textrechte)


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Weitere Kontaktinformationen


Amt der Vorarlberger Landesregierung
Landhaus
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T +43 5574 511 0
F +43 5574 511 920095
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