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Verwaltungsentwicklung im Amt der Vorarlberger Landesregierung

Konsequent wird der Verwaltungsentwicklungsprozess vorangetrieben und damit der eigene Handlungsbereich optimiert.

Bezüglich Bürokratieabbau und Deregulierung wird Vorarlberg weiterhin an seinem konsequenten Kurs festhalten, so LH Wallner: "An der Vereinfachung von Regeln und Normen und an der Beseitigung bürokratischer Hürden, die Bürgerinnen und Bürger sowie die heimische Wirtschaft einschränken und belasten, wird von Regierungsseite mit aller Kraft weitergearbeitet". Mit Jahresbeginn 2018 trat das neue Gesetz zur weiteren Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung in Kraft. Mit ihm wurden auf einen Schlag insgesamt 21 Gesetze geändert, ein Rechtsbereinigungsgesetz erlassen und fünf Gesetze aufgehoben.

Eigenen Handlungsbereich optimieren
 

Konsequent vorangetrieben wird auch der laufende Verwaltungsentwicklungsprozess. Nach der Zusammenführung der Agrarbezirksbehörde und der Landwirtschaftsabteilung erfolgt mit der Neustrukturierung der Forstverwaltung der nächste Schritt, führt Wallner aus: "Die bisher bestehenden vier Bezirksforstbehörden wurden auf zwei Behördenstellen – eine Behördenstelle Süd für die Bezirke Bludenz und Feldkirch und eine Behördenstelle Nord für die Bezirke Bregenz und Dornbirn – konzentriert. Für Auskünfte wird jedoch an allen Bezirkshauptmannschaften weiterhin ein direkter Ansprechpartner zur Verfügung stehen". "Bei den strukturellen Änderungen wurde darauf Wert gelegt, dass die Aufgabenerfüllung für die Bediensteten einfacher wird und gleichzeitig die hohe Servicequalität für die Bürgerinnen und Bürger gesichert bleibt", sieht der Landeshauptmann die erneute Straffung der Verwaltungsstrukturen positiv.

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